Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Burkaverbot: In den Niederlanden gilt ab heute ein Burkaverbot

Burkaverbot
01.08.2019

In den Niederlanden gilt ab heute ein Burkaverbot

Nach einer heftigen Debatte von mehr als zehn Jahren ist ab heute «gesichtsbedeckende» Kleidung wie die Burka in den Niederlanden teilweise verboten.
Foto:  Evert-Jan Daniels/epa, dpa

In Schulen, Bussen und weiteren öffentlichen Einrichtungen sind Burkas in den Niederlanden ab sofort verboten. Zuvor wurde jahrelang darüber debattiert.

Nach rund 14-jähriger Debatte ist in den Niederlanden das sogenannte Burkaverbot in Kraft getreten. "Gesichtsbedeckende" Kleidung wie Burkas oder Schleier dürfen von diesem Donnerstag an nicht mehr in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäusern, Ämtern oder auch Bussen und Bahnen getragen werden.

Burkaverbot: In den Niederlanden dürfen sich Frauen nicht mehr verschleiern

Das Innenministerium mahnte Kommunen und zuständige Stellen, das Verbot auch durchzusetzen. Sicherheitsbeamte sollen verschleierte Frauen zunächst auffordern, ihr Gesicht zu zeigen. Wenn sie sich weigern, kann ihnen der Zugang zu öffentlichen Gebäuden untersagt werden und es drohen Geldstrafen von mindestens 150 Euro. Das Verbot gilt auch für andere Gesichtsbedeckungen wie Integralhelme oder Sturmhauben.

Allerdings ist unklar, ob das Verbot tatsächlich auch durchgesetzt wird. Mehrere Städte sowie Krankenhäuser, öffentlicher Nahverkehr und auch die Polizei kündigten an, dass sie sich nicht daran halten würden.

Als erstes Land Europas hatte Frankreich 2011 die Vollverschleierung verboten. Mehrere Länder folgten. In Deutschland dagegen gibt es bislang nur vereinzelt und beschränkte Verbote zum Beispiel für den öffentlichen Dienst in Hessen. In Dänemark ist das Vollverschleierungsverbot seit genau einem Jahr in Kraft. Bisher wurde nach Angaben der Behörden in 39 Fällen ein Bußgeld zwischen umgerechnet 134 und 1340 Euro verhängt, darunter gegen 22 Frauen, die Burka oder Nikab trugen.

Ist ein Burkaverbot auch in Deutschland denkbar?

Viele halten die Vollverschleierung für ein Symbol der Unterdrückung von Frauen im Islam. Kritiker aber sehen in dem Verbot einen Verstoß gegen die Religionsfreiheit. In den Niederlanden gibt es schätzungsweise 150 Frauen, die regelmäßig die Burka oder den islamischen Schleier Nikab tragen.

Die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel forderte auch in Deutschland ein Burkaverbot. "Schon aus Gründen der Sicherheit ist es wichtig, dass ein menschliches Gesicht in der Öffentlichkeit erkennbar ist", sagte sie der Neuen Osnabrücker Zeitung. Zudem zeichne es die deutsche Gesellschaft aus, dass Männer und Frauen auf Augenhöhe kommunizierten. Religiöse Vollverschleierung stehe dem entgegen. "Hier wird eine Apartheid zwischen Männern und Frauen demonstriert." Die Frau werde degradiert. (dpa)

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.