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Keine Löschung mehr
13.07.2020

CSU: Kindesmissbrauch-Urteil lebenslang in Führungszeugnis

Alexander Dobrindt will dafür sorgen, dass ein solches (Missbrauchs-)Urteil «dauerhaft, lebenslang in das erweiterte Führungszeugnis eingetragen wird. Und nicht nur begrenzt auf zehn Jahre».
Foto: Kay Nietfeld/dpa

Die CSU hat eine Strafmaßverschärfung bei Kindesmissbrauch befürwortet. Verurteilte sollten nie wieder beruflichen oder ehrenamtlichen Umgang mit Kindern haben dürfen. Bisher werden Urteile nach zehn Jahren aus dem polizeilichen Führungszeugnis gelöscht.

Die CSU will erreichen, dass wegen Kindesmissbrauch verurteilte Straftäter ihr ganzes Leben lang keinen beruflichen oder ehrenamtlichen Umgang mit Kindern mehr haben dürfen.

Es müsse dafür gesorgt werden, dass ein solches Urteil "dauerhaft, lebenslang in das erweiterte Führungszeugnis eingetragen wird. Und nicht nur begrenzt auf zehn Jahre", sagte der Chef der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Alexander Dobrindt, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. "Wer sich an den Schwächsten unserer Gesellschaft vergeht, der darf auch nie wieder beruflich oder ehrenamtlich Umgang mit Kindern haben."

"Es ist gut, dass die Justizministerin ihren Widerstand aufgegeben hat, das Strafmaß bei Kindesmissbrauch deutlich zu verschärfen", führte Dobrindt mit Blick auf Christine Lambrecht (SPD) aus. Es sei auch "richtig, dass wir endlich zu einer Einstufung als Verbrechen kommen und nicht mehr als Vergehen". Die CSU wolle aber über diese Vorschläge von Bundesjustizministerin Lambrecht hinausgehen. "Wir sehen noch Nachbesserungsbedarf zum Beispiel bei der Frage, wie lange ist dann ein Verurteilter wegen Kindesmissbrauchs auch im Führungszeugnis zu identifizieren", sagte der CSU-Politiker.

Dobrindt drückte bei der Umsetzung der neuen Regeln aufs Tempo. "Der Gesetzentwurf zum stärkeren Kinderschutz und zur Verschärfung des Strafmaßes gegen Kindesmissbrauch muss in diesem Jahr noch im Gesetzblatt wirksam werden", verlangte er. Lambrecht will sexuellen Missbrauch bei Kindern grundsätzlich mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr belegen und damit auch grundsätzlich zum Verbrechen hochstufen; sie plant das ebenfalls für den Besitz von Kinderpornografie.

© dpa-infocom, dpa:200713-99-768635/3 (dpa)

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