Edathy verfolgt Kinderpornografie-Prozess unbewegt
Der Prozess gegen Edathy hat begonnen. Der Ex-Abgeordnete, der wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornografischer Bilder vor Gericht steht, überlässt das Reden dem Verteidiger.
Sebastian Edathy ist äußerlich nichts anzumerken. Stoisch lässt der Angeklagte das Blitzlichtgewitter der sich vor ihm drängenden Fotografen über sich ergehen, ebenso unbewegt verfolgt er den gesamten Auftakt des Prozesses gegen ihn vor dem Landgericht Verden. Hin und wieder blickt er an diesem Montag im Saal umher, einmal wirkt er bei einem kurzen Austausch mit seinem Vertediger beinahe belustigt-entspannt. Das Wort ergreift Edathy nur bei den Angaben zu Namen und Person. Er sei "zur Zeit ohne Beschäftigung", sagt der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete. Ansonsten überlässt er das Reden seinem Anwalt.
Der 45-Jährige ist tief gefallen. Er war er ein Star im Berliner Politbetrieb, als Vorsitzender des Bundestagsunterausschusses zum Behördenversagen bei der rechtsterroristischen Mordserie des NSU agierte er häufig auf der großen medialen Bühne. Genau dort befindet sich Edathy nun wieder, allerdings hat sich seine Rolle dramatisch gewandelt. Seit Montag steht er wegen des Verdachts des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Bilder in seiner niedersächsischen Heimat vor Gericht.
Der Fall Edathy hat sich zu einer Staatsaffäre ausgewachsen
Seit Monaten füllen Details der Ermittlungen die Medien. Edathy soll in mehreren Fällen Dateien aus dem Internet über seinen Bundestags-Laptop heruntergeladen haben, dazu fanden Ermittler bei einer Hausdurchsuchung ein Buch und eine CD mit Abbildungen, die sie als jugendpornografisch einstufen. Der Fall Edathy hat sich außerdem zu einer Staatsaffäre ausgewachsen, weil der Verdacht besteht, dass er von Eingeweihten früh über die Ermittlungen gegen ihn informiert wurde. Dem geht in Berlin ein Untersuchungsausschuss nach.
Edathys Verteidiger Christian Noll spart am Montag nicht an drastischen Worten, um Richtern und Publikum zu verdeutlichen, wie tief der Absturz seines Mandanten aufgrund der Ermittlungen und der anschließenden Veröffentlichungen war. Der Ex-Politiker sei "stigmatisiert", sein privates Umfeld habe sich von ihm abgewandt, er erhalte Morddrohungen, habe seinen Beruf verloren, werde womöglich nie mehr Arbeit finden. "Die Brandmarkung wird für den Rest seines Lebens Bestand haben", sagt der in der Sache scharfe, im Ton aber ruhige Jurist. Ob Edathy unschuldig sei oder nicht, spiele längst keine Rolle mehr.
Der für den Fall Edathy zuständige Generalstaatsanwalt Lüttig steht im Verdacht des Geheimnisverrats
Es ist die Linie des erfahrenen Verteidigers, den Prozess als mit rechtsstaatlichen Standards nicht vereinbar darzustellen. Sein bestes Argument dabei lieferte am Freitag das niedersächsische Justizministerin, als es bekanntgab, dass der für den Fall zuständige Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig im Verdacht des Geheimnisverrats steht, weil er Ermittlungsakten an die Presse weitergegeben haben soll.
Es stelle sich die Frage, ob Lüttig hinter den Kulissen auch anderweitig darauf hingewirkt habe, den Vorgang zu anzuheizen - etwa indem er eine Verfahrenseinstellung ohne Prozess trotz der relativ überschaubaren Vorwürfe verweigert habe, sagt Noll. So oder so hätten die Ankläger für eine öffentliche Vorverurteilung Edathys gesorgt, der sich auch das Gericht gar nicht entziehen könne.
Verfahrenseinstellung gegen Bußgeldzahlung: Möglich, wenn Edathy gesteht
Mit seiner Argumentation dringt Noll beim Gericht allerdings nicht durch - seine Forderung, das Verfahren zu stoppen, wird abgelehnt. Auch Staatsanwalt Thomas Klinge gibt sich unbeeindruckt. Selbstverständlich sei das Verfahren fair, sagt der Anklagevertreter. Er liefert sich mit seinem Gegenüber mehrfach längere Dispute - einmal so lange, bis der Vorsitzende Richter Jürgen Seifert anmerkt, er wolle die Verhandlung nicht zur "Talkshow" werden lassen.
Eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldbuße im mittleren vierstelligen Euro-Bereich könne er sich aber vorstellen, wenn Edathy klipp und klar gestehe, dass er eine Straftat begangen habe, betont Klinge, der sich der Außenwirkung des Verfahrens nicht weniger bewusst ist als der Gegenseite. Eine "Wischiwaschi-Verteidiger-Erklärung" reiche ihm nicht. Ob Edathy auf den Vorschlag eingeht, entscheidet er voraussichtlich bis kommenden Montag. Dann wird der Prozess fortgesetzt.
Sebastian Bronst, afp
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