Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Entlassener Sex-Täter löst Debatte um Fußfessel aus

30.07.2010

Entlassener Sex-Täter löst Debatte um Fußfessel aus

Entlassener Sex-Täter löst Debatte um Fußfessel aus
Foto: DPA

Berlin/Hamburg (dpa) - Heftige Proteste gegen einen freigelassenen Sexualverbrecher in Hamburg haben eine Debatte um elektronische Fußfesseln entfacht.

Der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), sagte dem Sender N24 am Freitag, bei Kinderschändern und Sexualverbrechern könnten die Fesseln keine Lösung sein.

Er griff damit abermals Pläne von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) an. Sie sehen neben einer grundlegenden Reform der Sicherungsverwahrung auch elektronische Fußfesseln für Täter vor, die nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg vom vergangenen Dezember aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen.

Vor dem Hintergrund dieses Urteils kam Mitte Juli auch ein 53-Jähriger frei, der fast 30 Jahre in Baden-Württemberg eingesperrt war und seit kurzem in Hamburg lebt. Anwohner protestierten nun dagegen, dass der Mann in ihrer Nachbarschaft wohnt - und sorgten dafür, dass er erneut seine Unterkunft wechseln musste. Es ist inzwischen die dritte Wohnung, in der er seit seiner Ankunft in der Hansestadt vor mehr als einer Woche lebt.

Der 53-Jährige wird rund um die Uhr von der Polizei bewacht. In einem Gutachten sollen Experten darlegen, für wie gefährlich sie den ehemaligen Häftling halten. Die Expertise werde voraussichtlich in einigen Wochen vorliegen, kündigte die Sprecherin der Justizbehörde, Pia Kohorst, am Freitag an.

Der EGMR hatte entschieden, dass eine Sicherungsverwahrung, die zunächst auf maximal zehn Jahre begrenzt war, nicht rückwirkend verlängert werden darf. Von diesem Urteil sind eine ganze Reihe von Tätern betroffen, die nun vor den Oberlandesgerichten ihre Freilassung durchsetzen wollen. Einige von ihnen kamen bereits frei, obwohl sie weiterhin als gefährlich eingeschätzt werden. Bundesweit könnten mehr als hundert Täter von dem Urteil profitieren.

Leutheusser-Schnarrenberger betonte, das EGMR-Urteil könne nicht mehr geändert werden. "Für Altfälle, die jetzt von dem Urteil des EGMR betroffen sind, kann es nicht rückwirkend eine erneute Sicherungsverwahrung geben." Um zu beraten, welche Maßnahmen die Länder zum Schutz der Bevölkerung ergreifen können, ist für die kommende Woche ein Treffen der Staatssekretäre in Berlin geplant.

Das niedersächsische Justizministerium zeigte sich grundsätzlich offen für elektronische Fußfesseln. Die Sicherungsverwahrung könne man damit aber nicht ersetzen, sagte ein Sprecher des CDU-geführten Ministeriums in Hannover. Die Fußfessel sei ein Instrument von vielen bei der Überwachung gefährlicher Straftäter nach dem Ende der Haft. Sachsens Justizminister Jürgen Martens (FDP) sagte der "Leipziger Volkszeitung" (Samstag): "Die Fußfessel ist sicherlich kein Ersatz für die Sicherungsverwahrung." Dies habe Leutheusser-Schnarrenberger allerdings so auch nie gefordert.

Unionspolitiker laufen auch Sturm gegen Pläne, wonach die nachträgliche Sicherungsverwahrung, die weit nach dem Urteil angeordnet wird, abgeschafft werden soll. Leutheusser-Schnarrenbergers Pläne sehen vor, dass die Sicherungsverwahrung nur noch möglich ist, wenn sie schon im Urteil - zumindest vorbehaltlich - vorgesehen war.

Das Bundeskabinett hatte die Eckpunkte für die umstrittene Reform bereits beschlossen - auf deren Grundlage legte Leutheusser-Schnarrenberger einen Gesetzentwurf vor. Die Union betont aber, dass es noch keine abschließende Einigung gebe. Die Eckpunkte seien nur als Ausgangspunkt für die weiteren Gespräche zu verstehen. Allerdings hatte auch die Justizministerkonferenz von Bund und Ländern den Eckpunkten zugestimmt - lediglich Bayern hatte sich enthalten.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.