Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Nach Rücktritt: Erhält Wulff jetzt 200.000 Euro Ehrensold?

Nach Rücktritt
17.02.2012

Erhält Wulff jetzt 200.000 Euro Ehrensold?

Bundespräsident Wulff ist zurückgetreten. Erhält Wulff jetzt 200.000 Euro Ehrensold? Foto: Hannibal dpa

Erhält Wulff jetzt 200.000 Euro Ehrensold?Die Entscheidung liegt bei der Bundesregierung.

Die Altersversorgung des Bundespräsidenten war für Christian Wulff bereits eine Woche vor seiner Wahl ein Thema. Als er sich im Juni 2010 noch als Kandidat den Fragen in der ZDF-Sendung „Was nun?“ stellte, äußerte er sich kritisch darüber, dass ein Bundespräsident nach dem Ausscheiden aus dem Amt einen „Ehrensold“ von knapp 200.000 Euro im Jahr erhält, plus Personalkosten für Büro und Dienstwagen: Dies werde man verändern müssen und Abstriche vornehmen, betonte Wulff damals, „ich denke, da muss ein Zeichen gesetzt werden“.

Doch nun dürfte der Fall Wulff eine der härtesten Belastungsproben für den Streit über die Höhe von Politikerpensionen überhaupt werden: derzeit streiten sich Staatsrechtler, ob der erst 52-Jährige tatsächlich nach seinem Rücktritt künftig bis zum Lebensende 16 500 Euro Bruttoversorgung im Monat auf Staatskosten erhalten soll.

Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten

Der Verwaltungsrechtler und Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim sagt, dass Wulff ein lebenslanger Ehrensold nicht zustehe. Das „Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten“ sehe den Sold bei vorzeitigem Ausscheiden nur aus „politischen oder gesundheitlichen Gründen“ vor, nicht aber bei persönlichen. „Das Gesetz war von Anfang an so angelegt, dass der Bundespräsident beim Ausscheiden aus dem Amt nicht automatisch den Ehrensold erhält“, betont der Speyrer Jurist. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags sah jüngst in einem Gutachten die Voraussetzungen für die Gewährung des Ehrensolds als „eher nicht“ gegeben an.

Der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis hält dagegen einen Ehrensold für Wulff zulässig. Auch beim Rücktritt Horst Köhlers habe „kein Mensch auch nur eine Minute darüber nachgedacht, ihm den Ehrensold nicht zu geben“, sagt Battis. Zuständig für die Entscheidung ist das Bundeskabinett.

Für den Ex-Präsidenten geht es um 4100 oder 16.500 Euro im Monat

Laut von Arnim hat Wulff nur noch bis einschließlich Juni dieses Jahres vier Monate lang Anspruch auf ein Übergangsgeld wegen seines Ausscheidens aus dem Amt des niedersächsischen Ministerpräsidenten in Höhe von knapp 7000 Euro brutto. Danach erhalte Wulff ab 2019 nach seinem 60. Geburtstag eine Altersversorgung als Ex-Ministerpräsident. Monatlich dürften dies laut Landesministergesetz gut 4100 Euro im Monat sein – nur ein Viertel des Bundespräsidentengehalts. Erhält Wulff aber den Ehrensold, fällt die Pension laut Gesetz unter dem Strich komplett weg. (mit dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.