Erhält Wulff jetzt 200.000 Euro Ehrensold?
Erhält Wulff jetzt 200.000 Euro Ehrensold?Die Entscheidung liegt bei der Bundesregierung.
Die Altersversorgung des Bundespräsidenten war für Christian Wulff bereits eine Woche vor seiner Wahl ein Thema. Als er sich im Juni 2010 noch als Kandidat den Fragen in der ZDF-Sendung „Was nun?“ stellte, äußerte er sich kritisch darüber, dass ein Bundespräsident nach dem Ausscheiden aus dem Amt einen „Ehrensold“ von knapp 200.000 Euro im Jahr erhält, plus Personalkosten für Büro und Dienstwagen: Dies werde man verändern müssen und Abstriche vornehmen, betonte Wulff damals, „ich denke, da muss ein Zeichen gesetzt werden“.
Doch nun dürfte der Fall Wulff eine der härtesten Belastungsproben für den Streit über die Höhe von Politikerpensionen überhaupt werden: derzeit streiten sich Staatsrechtler, ob der erst 52-Jährige tatsächlich nach seinem Rücktritt künftig bis zum Lebensende 16 500 Euro Bruttoversorgung im Monat auf Staatskosten erhalten soll.
Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten
Der Verwaltungsrechtler und Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim sagt, dass Wulff ein lebenslanger Ehrensold nicht zustehe. Das „Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten“ sehe den Sold bei vorzeitigem Ausscheiden nur aus „politischen oder gesundheitlichen Gründen“ vor, nicht aber bei persönlichen. „Das Gesetz war von Anfang an so angelegt, dass der Bundespräsident beim Ausscheiden aus dem Amt nicht automatisch den Ehrensold erhält“, betont der Speyrer Jurist. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags sah jüngst in einem Gutachten die Voraussetzungen für die Gewährung des Ehrensolds als „eher nicht“ gegeben an.
Der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis hält dagegen einen Ehrensold für Wulff zulässig. Auch beim Rücktritt Horst Köhlers habe „kein Mensch auch nur eine Minute darüber nachgedacht, ihm den Ehrensold nicht zu geben“, sagt Battis. Zuständig für die Entscheidung ist das Bundeskabinett.
Für den Ex-Präsidenten geht es um 4100 oder 16.500 Euro im Monat
Laut von Arnim hat Wulff nur noch bis einschließlich Juni dieses Jahres vier Monate lang Anspruch auf ein Übergangsgeld wegen seines Ausscheidens aus dem Amt des niedersächsischen Ministerpräsidenten in Höhe von knapp 7000 Euro brutto. Danach erhalte Wulff ab 2019 nach seinem 60. Geburtstag eine Altersversorgung als Ex-Ministerpräsident. Monatlich dürften dies laut Landesministergesetz gut 4100 Euro im Monat sein – nur ein Viertel des Bundespräsidentengehalts. Erhält Wulff aber den Ehrensold, fällt die Pension laut Gesetz unter dem Strich komplett weg. (mit dpa)
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