EU-Parlament und Regierungen erzielen Kompromiss für Haushalt
Der Streit über das EU-Finanzpaket für die kommenden Jahre ist beigelegt. Bevor die ersten Gelder fließen können, muss noch eine große Hürde beseitigt werden.
Im Streit über die Ausstattung des langfristigen EU-Haushalts haben die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten einen Kompromiss erzielt. Die Einigung sieht unter anderem vor, dass ausgewählte EU-Programme zu Themen wie Forschung, Gesundheit, Jugend und Bildung mit zusätzlichem Geld ausgestattet werden, wie Europaabgeordnete und die deutsche EU-Ratspräsidentschaft am Dienstag bestätigten.
EU-Haushaltsbeschluss regelt auch die Finanzierung der Corona-Hilfen
Insgesamt handelten die Europaabgeordneten nach eigenen Angaben 16 Milliarden Euro mehr für ihre Anliegen heraus als die Regierungen der Mitgliedstaaten eigentlich bereitstellen wollten. Der derzeitige deutsche EU-Ratsvorsitz rechnet damit, dass davon rund 12,5 Milliarden Euro frisches Geld sein werden. Es soll zum größten Teil aus Einnahmen aus EU-Wettbewerbsstrafen kommen, die bislang an die Mitgliedstaaten zurückflossen.
Die Einigung ist eine der Voraussetzungen dafür, dass die Vorbereitungen für die geplanten EU-Corona-Hilfen im Umfang von 750 Milliarden Euro weiter vorangetrieben werden können. Sie sollen zusätzlich zu den knapp 1,1 Billionen Euro für den mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2021 bis 2027 bereitgestellt werden.
Mit Spannung wird nun erwartet, ob alle EU-Staaten die notwendige Zustimmung zu dem sogenannten Eigenmittelbeschluss geben. Damit wird formal geregelt, woher das Geld kommen soll. Der Beschluss und die Ratifizierung sind nötig, damit der Haushalt und das Corona-Programm tatsächlich finanziert werden können.
EU-Gelder sollen bei Rechtsstaatlichkeitsverstößen gekürzt werden
Ungarn und Polen hatten zuletzt mit einer Blockade von wichtigen EU-Entscheidungen zum langfristigen Gemeinschaftshaushalt gedroht, sollte ein neues Verfahren zur Bestrafung von bestimmten Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit innerhalb der EU eingeführt werden. Dafür wurde von Unterhändlern bereits vorige Woche ein Kompromiss ausgehandelt, der in Ungarn und Polen auf Ablehnung traf.
Der neue Mechanismus sieht vor, dass erstmals in der Geschichte der Europäischen Union EU-Gelder in großen Stil wegen Rechtsstaatlichkeitsverstößen gekürzt werden könnten. Konkret soll dies zum Beispiel dann der Fall sein, wenn im Empfängerstaat für mögliche Prüfungen der Mittelvergabe zuständige Gerichte nicht vollständig unabhängig agieren können.
Wie der Konflikt mit Ungarn und Polen gelöst werden könnte, ist offen. In beiden Ländern bemängelt die für die Einhaltung von EU-Recht zuständige EU-Kommission seit längerem einen zu großen Einfluss der Politik auf Gerichte. Kritik daran wird von den Regierungen in Warschau und Budapest allerdings kategorisch zurückgewiesen. (dpa)
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