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Jahn-Behörde
26.02.2016

Gehen die Stasi-Akten nach Koblenz?

Seine Behörde steht vor der Auflösung: Roland Jahn.
Foto: Lukas Schulze dpa

Das Ende der Jahn-Behörde naht. Eine Kommission wird wohl vorschlagen, die Stasi-Akten ins Bundesarchiv zu überführen.

Was wird aus Roland Jahn, dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des früheren DDR-Ministeriums für Staatssicherheit und der von ihm geleiteten Stasi-Unterlagenbehörde? Am 14. März läuft seine erste Amtszeit aus – und das Bundeskabinett hat bislang noch nicht über eine Verlängerung entschieden. In Berlin gilt es als wahrscheinlich, dass die Stasi-Unterlagen ab 2019 von dem in Koblenz ansässigen Bundesarchiv übernommen werden.

Für die Zeit bis dahin zeichnet sich ein Kompromiss ab. Wie der Vorsitzende des Kulturausschusses des Bundestags, Siegmund Ehrmann (SPD) der Nachrichtenagentur dpa sagte, wolle die SPD im Bundeskabinett der Wiederwahl von Behördenchef Roland Jahn zustimmen. Danach solle im Bundestag das Verfahren aber so lange ruhen, bis die vom Bundestag eingesetzte Kommission zur Zukunft der Jahn-Behörde ihre Empfehlungen vorgelegt habe. Die Union wollte sich zu dem Zeitplan zunächst nicht äußern.

Im Jahr 2019 läuft das Stasi-Unterlagengesetz aus

Ein Sprecher von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) bestätigte, dass die zweite Amtszeit für Jahn am 2. März Thema im Kabinett ist. Die SPD hatte bislang eine sofortige Wiederwahl auf fünf Jahre abgelehnt, weil sie erst über die Eckpunkte zur Zukunft der Behörde entscheiden will. Bis dahin soll Jahn die Stasi-Unterlagenbehörde kommissarisch führen. „Ich habe keine Zweifel, dass Roland Jahn auch die richtige Person ist, um die Neuausrichtung voranzutreiben“, sagte Ehrmann.

Die 13-köpfige Expertenkommission, die von dem früheren Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, Wolfgang Böhmer (CDU), geleitet wird, legt voraussichtlich im April ihre Empfehlungen vor. In Berlin wird davon ausgegangen, dass sie die Auflösung der Stasi-Unterlagenbehörde und die Überführung der Stasi-Archivalien in das Bundesarchiv vorschlagen wird. Im Jahr 2019 läuft das Stasi-Unterlagengesetz aus. 30 Jahre nach dem Untergang der DDR werden die Dokumente des Ministeriums für Staatssicherheit automatisch nach dem Archivgesetz der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Da die Akten allerdings personenbezogene Inhalte enthalten, die nicht unter dem Schutz des Archivgesetzes stehen, könnte es einen Opfer-Beauftragten geben. (mit dpa)

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