Nüßlein fordert Widerspruchslösung bei Organspenden
Unionsfraktionsvize Georg Nüßlein (CSU) fordert einen Systemwechsel. Danach kommt jeder als Spender infrage, der einer Entnahme nicht ausdrücklich widerspricht.
Mit seiner Forderung nach einem fundamentalen Systemwechsel bei den Organspenden hat der für Gesundheitspolitik zuständige stellvertretende Unionsfraktionschef Georg Nüßlein eine lebhafte Debatte ausgelöst. Trotz massiver Kritik bekräftigte der schwäbische CSU-Politiker gegenüber unserer Redaktion seinen Vorschlag, die bisher geltende Praxis, wonach Betroffene ausdrücklich einer Organentnahme nach ihrem Tod zustimmen müssen, durch eine doppelte Widerspruchslösung zu ersetzen. Demnach soll jeder Bürger automatisch für Organspenden zur Verfügung stehen, außer er selber hat zu Lebzeiten einer Entnahme ausdrücklich widersprochen – oder Angehörige tun dies nach seinem Tod. Während die SPD Zustimmung signalisiert, lehnen die Grünen dies kategorisch ab. Auch in der Union gibt es Widerstand.
Organspende: SPD für Widerspruchslösung, Grüne dagegen
Gegenüber unserer Redaktion verteidigte Nüßlein seinen Vorstoß. „Die wenigen Organspenden sind humanitär nicht zu verantworten und gefährden die Transplantationsmedizin in Deutschland.“ Jeder Mensch, der schwer erkrankt sei, hoffe auf ein Spenderorgan. Im Gegenzug sei die grundsätzliche Bereitschaft, seine Organe zur Verfügung zu stellen, groß. „Ich kenne jedenfalls niemanden, der das für sich in einer solchen Situation ausschließt.“ Es sei „nur konsequent“, wenn grundsätzlich jeder Bürger als potenzieller Spender gesehen werde und man aktiv widersprechen müsse, wenn man das nicht wolle. Dass dies ersatzweise auch Angehörige tun können, „sehe ich als zusätzliches Korrektiv“. Die Politik müsse handeln. Dagegen warf die Gesundheitsexpertin der Grünen, Kirsten Kappert-Gonther, Nüßlein vor, er greife „tief in das Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger ein, ohne dass dadurch die tatsächlich bestehenden Probleme angegangen werden“. Gegenüber unserer Redaktion verwies die Sprecherin für Gesundheitsförderung auf eine aktuelle Studie, wonach die potenziellen Spender von Organen von den Kliniken zu selten identifiziert und gemeldet werden. „Die Widerspruchslösung würde daran nichts ändern.“ Es wäre nicht gesichert, „dass dadurch die Zahl der Spenderorgane steigt“.
Pauschalen bei Organentnahmen für Krankenhäuser nicht kostendeckend
Die Widerspruchslösung ist in vielen europäischen Ländern gängige Praxis und sorgt dafür, dass dort ausreichend Spenderorgane zur Verfügung stehen. In Deutschland dagegen ist die Zahl der Organspenden in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurückgegangen. Nüßlein ist sich bewusst, dass der Wechsel zur Widerspruchslösung „Ängste und Vorbehalte auslösen kann“. Aus diesem Grund schlägt er in einem unserer Redaktion vorliegenden Papier eine Reihe von Sofortmaßnahmen vor, um die Prozesse bei der Organspende zu verbessern. Unter anderem sollen die Transplantationsbeauftragten in den Kliniken nach dem Vorbild Bayerns von Routinearbeiten freigestellt und zu „Transplantationsbevollmächtigten“ ernannt werden. Zudem sollen die Krankenhäuser mehr Geld erhalten. Bislang gibt es für die Entnahme eines Organs 3905 Euro, für die Entnahme mehrerer Organe 5003 Euro. Diese Pauschale decke aber nicht die tatsächlichen Kosten, da unter anderem das Personal nach einer nächtlichen Organentnahme am nächsten Tag im Routinebetrieb fehle. Darüber hinaus schlägt Nüßlein die Bildung von externen mobilen Expertenteams vor, die den Hirntod feststellen. Nach geltendem Recht muss innerhalb von mindestens zwölf Stunden zwei Mal von zwei verschiedenen Ärzten, darunter mindestens einem Facharzt für Neurologie oder Neurochirurgie, der irreversible Hirntod des Patienten festgestellt werden. Kleinere Kliniken hätten diese Expertise nicht und seien somit nicht in der Lage, dieser aufwendigen Aufgabe nachzukommen. „Für diese Kliniken könnte man mobile Expertenteams zur Feststellung des Hirntods sowie der Durchführung der Explantation einführen, damit auch in solchen Kliniken mehr Organspenden stattfinden.“
Zudem pocht Nüßlein auf eine bessere Aufklärung der Bevölkerung sowie, solange die geltende Zustimmungsregelung in Kraft ist, die Anlage eines zentralen Registers, in dem alle Personen aufgeführt sind, die bereit sind, Organe zu spenden. Dies sei notwendig, da in Notfallsituationen oft nicht rasch geklärt werden könne, ob der Patient Organspender ist oder nicht.
Die Diskussion ist geschlossen.