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Justiz
27.08.2013

Christian Wulff: Ein Mann kämpft um seinen Ruf

Christian Wulff muss im November vor Gericht. Ihm wird Bestechlichkeit vorgeworfen.
Foto: Frank May (dpa)

Als erstes ehemaliges Staatsoberhaupt in Deutschland steht Christian Wulff ab November vor Gericht. Die zuständige Kammer hat die Anklage jedoch etwas entschärft.

79 Seiten ist die Anklage dick – am Ende aber reduziert sich alles auf vier Zahlen. Ein Abendessen im Restaurant des Hotels Bayerischer Hof für exakt 103,90 Euro, ein Zimmer für 400 Euro, ein Babysitter für 110 Euro und ein weiteres Abendessen auf dem Oktoberfest für 140 Euro. Macht zusammen 753,90.

Christian Wulff: Anklage wegen Bestechlichkeit

Ab November muss die 2. Große Strafkammer des Landgerichtes Hannover klären, ob sich der damalige niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff für diese vergleichsweise überschaubare Summe von einem befreundeten Filmunternehmer für dessen Zwecke hat vereinnahmen lassen. Die Hoffnung des späteren Bundespräsidenten, die von der Staatsanwaltschaft zusammengetragenen Beweise seien zu dünn, um ein Verfahren zu eröffnen, haben sich gestern Vormittag jäh zerschlagen. Als erstes ehemaliges Staatsoberhaupt in Deutschland wird der 54-Jährige im Herbst vor Gericht stehen, wenn auch unter etwas erleichterten Bedingungen.

Prozess gegen Wulff: Mehr als 100 Zeugen und 20000 Seiten Papier

Den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf der Bestechlichkeit hält die zuständige Kammer unter dem Vorsitzenden Richter Frank Rosenow für zu hart. Sie verhandelt „nur“ wegen Vorteilsnahme gegen Wulff und umgekehrt wegen Vorteilsgewährung gegen dessen Freund David Groenewold. Bei einer Verurteilung würden die Strafen für beide dann niedriger ausfallen als bei Bestechung und Bestechlichkeit, die in schweren Fällen mit fünf Jahren Haft geahndet werden.

In diese Kategorie sortiert auch die Staatsanwaltschaft Wulff und Groenewold nicht ein, die Dutzende von Beamten eingesetzt, 20000 Seiten Papier beschrieben und mehr als 100 Zeugen befragt hat, am Ende aber lediglich eine von mehreren Reisen Wulffs auf Groenewolds Kosten gerichtsfest belegen konnte.

War Ex-Bundespräsident Wulff bestechlich?

Das „Angebot“ der Anklage, das Verfahren gegen eine Zahlung von 20000 Euro einzustellen, hatte der Altbundespräsident im Frühjahr abgelehnt – wohl wissend, auf welches Risiko er sich damit einließ, schließlich ist er selbst Jurist. Dass das Gericht den Fall nicht zu den Akten legt, unterstreiche den „hinreichenden Tatverdacht wegen eines Korruptionsdeliktes“, heißt es nun in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Danach soll sich Wulff nach dem umstrittenen Oktoberfestbesuch im September 2008 beim vor kurzem geschassten Siemens-Chef Peter Löscher für eine finanzielle Beteiligung an einem Filmprojekt seines Kumpels Groenewold eingesetzt haben, eine Dokumentation über den ehemaligen Siemens-Manager John Rabe, der sich während des Krieges in China um den Schutz von Zivilisten vor japanischen Angriffen gekümmert hatte.

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Verteidiger Wulffs wollen auch den letzten Vorwurf widerlegen

Wulf selbst ärgerte sich gestern nach Auskunft seiner Verteidiger vor allem über die Art und Weise, wie wieder einmal Informationen aus dem Verfahren 4212 Js 12184/12 gegen ihn an die Öffentlichkeit gelangt sind. Offenbar wussten einige Journalisten bereits seit einer Woche, dass es nicht eingestellt werden würde, der Verdächtige dagegen nicht. Zur Sache selbst ließ der seine Anwälte gestern nur eine kurze Erklärung verbreiten: Auch der verbliebene Vorwurf, heißt es darin, „ist unbegründet und wird widerlegt werden“. Die letzte persönliche Stellungnahme Wulffs zu den Vorwürfen datiert vom Tag seines Rücktrittes als Bundespräsident am 17. Februar vergangenen Jahres: „Was die anstehende rechtliche Klärung angeht, bin ich davon überzeugt, dass sie zu einer vollständigen Entlastung führen wird.“

Sein Einfamilienhaus, das er mit einem umstrittenen Kredit eines väterlichen Freundes finanziert hatte, ist inzwischen verkauft, seine Ehe in die Brüche gegangen. Mit dem Verfahren in Hannover will Wulff nun, so erzählen es alte Weggefährten, retten, was zu retten ist – seinen Ruf. Der Weg dahin allerdings ist lang und beschwerlich. Fürs Erste hat das Landgericht Hannover 16 Verhandlungstage angesetzt.

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