Justizminister Maas droht sozialen Medien mit drastischen Bußgeldern
Heiko Maas fordert, dass Facebook und Co. bis zu 50 Millionen Euro Bußgeld zahlen, wenn Hasskommentare nicht gelöscht werden. So steht es im Gesetzentwurf des Justizministers.
Heiko Maas ist der Bundesminister, der auf den sozialen Netzwerken Facebook und Twitter am meisten Aufmerksamkeit erzielt – das geht aus einer vor wenigen Monaten veröffentlichten Studie hervor. Im Kampf gegen Hassbotschaften im Internet legt Maas sich jetzt mächtig mit den Betreibern genau dieser Netzwerke an. Der Bundesjustizminister will die Konzerne mit der Androhung drastischer Bußgelder dazu bringen, strafbare Inhalte schnell zu löschen.
Bis zu 50 Millionen Euro sollen Internetfirmen zahlen, wenn sie Hetze und Verleumdung auf ihren Seiten dulden. Das sieht der Gesetzentwurf vor, mit dem der SPD-Politiker für eine breite Diskussion in Politik und Internetwirtschaft sorgt. Laut Maas hätten die bisherigen Selbstverpflichtungen der Unternehmen lediglich „zu ersten Verbesserungen bei der Löschung der strafbaren Inhalte geführt“.
Neueste Zahlen, etwa die der Organisation Jugendschutz.net, zeigten, dass weiterhin zu wenig und zu langsam gelöscht wird. Von den Inhalten, die Nutzer dem Kurznachrichtendienst Twitter als strafbar meldeten, werde nur ein Prozent tatsächlich gelöscht. Bei Facebook sind es 39 Prozent, bei der Plattform Youtube, die zu Google gehört, mittlerweile 90 Prozent.
Offensichtlich strafbare Inhalte sollen innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden
Maas’ Gesetzentwurf sieht vor, dass es künftig als Ordnungswidrigkeit gilt, wenn Unternehmen strafbare Inhalte gar nicht, nur teilweise oder nicht rechtzeitig löschen. Die verantwortlichen Personen könnten mit bis zu fünf Millionen Euro Bußgeld, das Unternehmen selbst mit bis zu 50 Millionen Euro belegt werden. „Für strafbare Hetze und Verleumdung darf in den sozialen Netzwerken genauso wenig Platz sein wie auf der Straße“, sagt Maas.
Die Betreiber sollen verpflichtet werden, ein leicht erkennbares und gut verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden anzubieten. Solche Nutzerbeschwerden müssten dann dem Entwurf zufolge unverzüglich geprüft, offensichtlich strafbare Inhalte dann innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden. Als Beispiel nennt Maas Formulierungen wie „Alle Juden ins KZ und in die Gaskammern“.
Wenn der Fall nicht ganz so klar liegt, soll der fragliche Inhalt binnen sieben Tagen geprüft und gegebenenfalls aus dem Netz genommen werden. Der Gesetzesentwurf bezieht sich auf eine ganze Reihe von Tatbeständen, die durch Veröffentlichungen im Internet gegeben sein könnten – etwa Verleumdung oder Volksverhetzung.
Maas: "Wir müssen den Druck erhöhen"
Über ihr Beschwerdemanagement müssten die Plattform-Betreiber künftig genau Buch führen und vierteljährlich berichten. Bislang, so kritisiert Maas, hätten die Konzerne die Beschwerden von Nutzern nicht ernst genug genommen. „Wir müssen den Druck auf die sozialen Netzwerke erhöhen, um die Unternehmen bei der Löschung strafbarer Inhalte noch stärker in die Pflicht zu nehmen. Und dafür brauchen wir gesetzliche Regelungen“, so Maas. Diese Regeln werde das Bundesamt für Justiz überwachen, wofür 39 zusätzliche Stellen notwendig seien. Geschätzte jährliche Kosten: rund 3,7 Millionen Euro.
Zustimmung zum Maas-Vorstoß kam unter anderem aus der Union: „Nach Monaten des Zögerns zieht er die Daumenschrauben an“, sagt Unionsfraktionsvize Nadine Schön (CDU). Auch der Zentralrat der Juden begrüßt das Vorgehen gegen „Volksverhetzung, Verherrlichung des Nationalsozialismus sowie Holocaustleugnung in sozialen Medien“.
Die Internetbranche reagierte mit massiver Kritik. Der Digitalverband Bitkom sagte, mit dem Vorschlag verlagere das Justizministerium staatliche Aufgaben auf privatwirtschaftliche Unternehmen. Und der Internetverband Eco nannte die Frist von 24 Stunden zur Löschung illegaler Inhalte „realitätsfern“. Sie fördere eine „wahllose Löschkultur“ im Netz. Bei Facebook hieß es, der Gesetzentwurf werde nun geprüft. Von Twitter kam zunächst keine Reaktion.
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Der Artikel beschreibt den Gesetzentwurf und die Motivation zum Gesetz. Dabei wird als Problem dargestellt, dass nur wenige von Nutzern als strafbar gemeldete Einträge tatsächlich gelöscht werden. Das ist so, als ob es ein Problem wäre, wenn in Asylverfahren viele Anträge abgelehnt werden und nun die Anerkennungsquote per Gesetz erhöht werden soll. Das Ziel des Gesetzes ist in Ordnung. Aber der Weg, den das Gesetz beschreitet, ist fragwürdig. Es überläßt es Laien, über die Strafbarkeit von Einträgen zu entscheiden, nicht Richtern. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Betreiber einen oder sieben Tage Zeit haben. Es entsteht Laienjudikatur.
Wie verworren der Gesetzentwurf ist, zeigt sich an der Zustimmung des Zentralrates der Juden, der die Strafbarkeit von Hetze und Antisemitismus begrüßt. Nur: das ist schon längst und zu Recht strafbar, das neue Gesetz hätte es hierzu nicht gebraucht. Details hierzu: http://az-beobachter.blogspot.de/2017/03/wie-gut-zielt-mass.html
Der Autor des Artikels hat in der Printausgabe zusätzlich einen Kommentar veröffentlicht, in dem er Ziel und Zweck des Gesetzes in ihrer Güte fälschlich gleich setzt. Mit keinem Wort erwähnt er Probleme, die bei der Einordnung von Einträgen als strafbar oder nicht entstehen können. Wegen dieser Probleme und der Vorgaben des Gesetzes, Laien sollen urteilen, ist das Gesetz abzulehnen. Details zum Kommentar unter
http://az-beobachter.blogspot.de/2017/03/verirrt-im-dunklen-internet.html