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Der Staat darf sein Interesse vertreten, die Impfquote zu steigern

Kommentar Von Gregor Peter Schmitz
11.08.2021

Der Corona-Gipfel hat gezeigt: Für Ungeimpfte wird es im Herbst deutlich unbequemer. Doch wie stark darf der Staat Ungeimpfte einschränken?

Der Gleichheitsgrundsatz ist ein Gut unserer Verfassung. Er besagt freilich nicht, dass alles und alle gleich behandelt werden müssen, sondern stellt klar, dass wesentlich Gleiches gleich zu behandeln ist - woraus sich ableitet, dass wesentlich Ungleiches unterschiedlich behandelt werden darf.

Ungeimpfte werden es unbequemer haben

Geimpfte und Ungeimpfte unterscheiden sich in der Corona-Krise wesentlich: Sie haben die schützende Impfung gewählt oder eben nicht. Um jene, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, geht es hier nicht. Die Impf-Entscheidung steht jedem frei. Es gibt aber ein übergeordnetes Interesse des Staates, die Impfquote so hochzubringen, dass die Pandemie schneller endet. Ungeimpfte werden es unbequemer haben, das ist die Botschaft der Ministerpräsidenten.

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Der Staat lenkt in anderen Bereichen auch: Niemand muss einen Führerschein machen. Aber wer es nicht tut, darf nicht Auto fahren, weil dies aus staatlicher Sicht zu gefährlich wäre. Wer in einer Kita arbeiten will, muss sich gegen Masern impfen lassen. Jeder hat das Recht auf seine Impf-Entscheidung - aber nicht das Recht, dadurch gar keine Folgen zu spüren.

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Die Diskussion ist geschlossen.

11.08.2021

Wenn Politiker denken, dass sie nach Gutdünken Grundrechte einfach einschränken oder abschaffen dürfen werden sich die Bürger im Gegenzug immer weniger an die Regeln halten. Nicht-Geimpfte sind keine Parias, sie nehmen ein Recht wahr, dass Politiker eigentlich schützen sollten und nicht mit fadenscheinigen Argumenten immer mehr aushöhlen.
Wenn die Impfung vor Ansteckung schützt geht es nur die nicht-Geimpten an und wenn die Impfung trotzdem die Virusverbreitung nicht stoppt, wozu dann das ganze?
Mutanten wegen zuwenig Geimpften? So eine dreiste Lüge kann man nur als Politiker in die Welt setzen. Selbst wenn in Deutschland/Europa 100% geimpft sind kommen die Mutanten aus dem rest der Welt.

11.08.2021

Herr Schmitz, ich bin von Ihrem Kommentar enttäuscht. Es geht nicht um Gemütlichkeit, es geht um die Einschränkung der Grundrechte von Menschen!
Gibt es eine Rechtfertigung für diese Einschränkung? Das ist doch die Frage:
Ist die Ansteckungsgefahr durch Geimpfte gebannt?
Ist der Schutz durch die Impfung und der Schutz nach einer überstandenen Infektion gleich?
Wie sind weitere gefährliche Mutationen eher zu verhindern?
Diese und weitere Fragen sind zu klären. Davon lese ich in den normalen Medien, wie der Augsburger Allgemeinen, leider nichts.

11.08.2021

Dann sollten Sie vielleicht ab und zu auch die SZ lesen, auch ein "normales Medium". Dort finden Sie ständig Aufklärung und neue Erkenntnisse zu Ihren Fragen, die inzwischen wirklich von vielerlei Medien beantwortet wurden. Aber vielleicht nicht, wie Sie es gerne hätten.

11.08.2021

@Johann S.: Aber bitte - Grundrechte sind doch obsolet. Rechte die mit einem Wisch innerhalb von Sekunden nicht mehr gelten sind doch keine Grundrechte, eher temporäre Gefälligkeitsrechte.

11.08.2021

Zu Brigitte P.: Ich habe auch die SZ als Abo. Ich bin der Ansicht, das unsere gut Augsburger Allgemeinheit hinsichtlich Corona fundierter berichtet als die SZ.
Was wollen Sie mir unterstellen? Ich bin altersmäßig (fast) Risikogruppe und vollständig geimpft.
Mir geht's um den Erhalt der demokratischen Grundrechte. Auch die Menschen mit anderer Meinung (die ich übrigens nicht teile) haben Rechte. Genau das ist ein fundamentaler Unterschied zwischen einem Rechtsstaat und einer Diktatur.

11.08.2021

Entscheidend ist hierbei doch die Frage:
Ist der Geimpfte denn tatsächlich anders, im speziellen hier ist die Behauptung, ist er weniger ansteckend und damit wesentlich ungefährlicher als ein Ungeimpfter. Aktuelle Zahlen und Ergebnisse aus verschiedenen Ländern, wie Israel, USA, England, Malta, usw. zeigen dass es keinen signifikanten Unterschied gibt. Unter diesem Gesichtspunkt ist eine Ungleichbehandlung klar verfassungswidrig.

11.08.2021

Haben Sie diese Zahlen alle auf Signifikanz geprüft? Von welcher Signifikanzschwelle sind Sie ausgegangen? Wie hoch sind die Korrelationskoeffizienten der verglichenen Parameter? Wo sind diese statistischen Berechnungen veröffentlicht?

11.08.2021

Richtig so, denn jetzt kommen die Großmäuler dran, und das sind hier die meisten zwischen 20 und 40 die meinen sie sind gefeit. Entweder Impfen oder Einschränken jeder kann selbst für sich entscheiden, richtig dass es so kommt.

11.08.2021

Es geht hier nicht darum, ob der Kommentator das Grundgesetz richtig zitiert oder interpretiert, sondern um die Sache: Der Staat stellt jedem Bürger kostenfrei eine Impfung zur Verfügung – das ist die effektivste und kostengünstigste Form der Pandemiebekämpfung.
Keiner wird gezwungen, sich impfen zu lassen und kann gerne eine andere Meinung vertreten, muß aber dann auch für den erhöhten Kostenaufwand (Wahlleistung) selbst aufkommen, wie ein Patient im Krankenhaus auch, der Wunschkost wählen oder Privatpatient sein möchte. Dies aber eben gegen Bezahlung aus der eigenen Tasche.
Ich sehe hier nicht, dass der Ungeimpfte (falls per Lebensansicht und entgegen wissenschaftlicher Meinung so gewählt) hier schlechter gestellt wird. Der Staat ist in der Pflicht, seine Bürger zu schützen und einen weiteren Lockdown auch aus wirtschaftlichen Gründen zu verhindern. Andersdenkende müssen dann eben auch zur Kasse gebeten werden, wenn die Inzidenzen steigen und Gefahr droht. Eine “Universalwunschversorgung” kann nicht dem Steuerzahler aufgebürdet werden.

11.08.2021

Kostenfrei? In welcher Welt leben Sie denn? Die Impfung wird von ALLEN Steuerzahlern gezahlt.
Selbst von den Impfgegnern.

11.08.2021

Immer diese GG-Debatte. Wer sich frei entscheidet sich nicht impfen zu lassen muss es akzeptieren, dass er Einschränkungen hat. Jeder kann sich selbst entscheiden. Es gibt auch andere Situationen wo man hier in Deutschland akzeptieren muss, wo die eigene Freiheit aufhört und die Freiheit aller beginnt. Es ist eine reine Ego-Debatte, keine GG-Debatte!

11.08.2021

Bitte dann auch keine öffentlichen Auftritte mehr für Aiwanger!

11.08.2021

Der Kommentator hat ein sehr interessantes Grundgesetz.
In meiner Ausgabe steht nur, daß alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Er hat anscheinend eine Version mit dem Text "Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich, manche sind gleicher."

11.08.2021

Genauso in es und nicht anders!

11.08.2021

Für Sie wäre vielleicht die Lektüre eines Standardkommentars zum Grundgesetz erhellend. Der Inhalt geht meistens doch weit über das hinaus, was Laien im bloßen Wortlaut zu erkennen glauben.

11.08.2021

Im GG ist auch das Recht auf Körperliche Unversehrtheit verankert. Wenn das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2, Abs. 1 GG) mit dem Recht auf Unversehrtheit (Art. 2, Abs. 2 GG) kollidiert, muß wohl die EIGENE Persönlichkeit hinter der Gesundheit ANDERER zurückstehen.

11.08.2021

@ Rainer O.
Wie nicht nur beispielsweise ein Vorfall am Günzburger Krankenhaus zeigt, ist auch ein Geimpfter durchaus in der Lage, mehrere (geimpfte) Menschen auf einmal anzustecken. Ihrer Einlassung zufolge dürfte Niemand mit Niemandem Kontakt haben.

11.08.2021

@ Christian L.
Hmm - wenn ein Kommentar den wörtlichen(!) Sinn eines Gesetzes konterkariert, dann ist unsere Rechtsprechung wohl an einem moralischen Tiefpunkt angekommen. Ist unser Grundgesetz überhaupt noch das Papier wert, auf dem es gedruckt wurde?

11.08.2021

@ Christian L.
Hmm - wenn ein Kommentar den wörtlichen(!) Sinn eines Gesetzes konterkariert, dann ist unsere Rechtsprechung wohl an einem moralischen Tiefpunkt angekommen. Ist unser Grundgesetz überhaupt noch das Papier wert, auf dem es gedruckt wurde?