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  3. Gäste aus Risikogebieten: Mecklenburg-Vorpommern hebt Quarantänepflicht auf

Gäste aus Risikogebieten
17.10.2020

Mecklenburg-Vorpommern hebt Quarantänepflicht auf

Strandkörbe im Seebad Binz auf Rügen.
Foto: picture alliance / dpa

Tourismus an der Ostsee in Mecklenburg-Vorpommern war für Menschen aus Corona-Risikogebieten bislang fast unmöglich, weil das Land diesen Gästen eine Quarantäne auferlegte. Doch das soll sich für Inländer nun ändern - mit einer Ausnahme.

Mecklenburg-Vorpommern gibt seinen harten Kurs beim Beherbergungsverbot für Gäste aus Corona-Risikogebieten auf.

Nach wochenlangem Streit und wenige Tage vor einem dazu erwarteten Gerichtsurteil einigten sich Landesregierung und Tourismusbranche darauf, dass für Urlaub im Nordosten von Mittwoch an ein aktueller negativer Corona-Test ausreicht. Die bislang zusätzlich geforderte Quarantäne von mindestens fünf Tagen und ein folgender zweiter Test entfallen. Diese Regelung galt bislang nur in Mecklenburg-Vorpommern, war die bundesweit schärfste und hatte für massive Kritik gesorgt.

Tagestouristen aus Risikogebieten dürfen Mecklenburg-Vorpommern jedoch weiterhin nicht besuchen. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sagte, Aufenthalte ohne Übernachtung "sind weiterhin nicht möglich". Und für Reisen aus Risikogebieten des Auslands bleibe es dabei, "dass es einen ersten Test geben muss, fünf Tage Quarantäne und dann einen zweiten Test zum Frei-Testen".

Schwesig hatte angesichts der steigenden Zahl an Neuinfektionen lange Zeit auf dem Sonderweg bestanden, lenkte nun aber angesichts abschlägiger Urteile zum Beherbergungsverbot in einer Reihe anderer Bundesländer ein. Schon nach dem Treffen der Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch hatte Schwesig Lockerungen in Aussicht gestellt, aber Bedingungen daran geknüpft.

Die nun vereinbarte Regelung mit einem negativen Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, gilt als Kompromiss. Gerichte in Schleswig-Holstein und Hamburg hatten dieses Verfahren bestätigt, so dass die Landesregierung auf eine ähnliche Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald hoffen kann. Andere Bundesländer verzichten inzwischen auf Gesundheitsnachweise.

Das Gericht in Greifswald hatte angekündigt, Anfang der Woche über drei vorliegende Eilanträge gegen die Quarantäneregeln in Mecklenburg-Vorpommern zu entscheiden. Ob die Anträge möglicherweise zurückgezogen werden, war zunächst unklar.

Nach Einschätzung der Tourismuswirtschaft kamen die bislang in Mecklenburg-Vorpommern geltenden Einreisebestimmungen für Besucher aus Corona-Hotspots einem Beherbergungsverbot gleich. Die Branche, die nach dem coronabedingten vollständigen Reisestopp im Frühjahr im Nordosten in der Sommersaison wieder im Aufwind war, musste deshalb im Herbst einen Rückschlag hinnehmen.

So fielen Touristen insbesondere aus Berlin weg, weil in der Bundeshauptstadt zu Beginn der Herbstferien die Infektionszahlen die kritische Marke von 50 neuen Ansteckungen je 100 000 Einwohnern in einer Woche überstiegen. Auch aus anderen Risikogebieten Deutschlands blieben Urlauber trotz Vorbuchungen weg. Der Landestourismusverband beziffert die Umsatzverluste mit 60 bis 80 Millionen Euro.

© dpa-infocom, dpa:201017-99-978249/6 (dpa)

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