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Verschärfung der Gesetze
15.05.2009

Mehr Schutz vor unerwünschter Telefonwerbung

Verbraucher bekommen mehr Rechte wenn es um unerwünschte Telefonwerbung geht. Der Bundesrat hat am Freitag die Gesetze verschärft.

Von Michael Pohl und unseren Nachrichtenagenturen

Berlin/Augsburg. Rund 60 000 Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung gehen jedes Jahr bei den Verbraucherzentralen ein, der tatsächliche Ärger dürfte aber um ein Vielfaches höher sein: Inzwischen kann fast jeder persönlich oder aus dem Bekanntenkreis von unerfreulichen Erlebnissen bei Werbeanrufen berichten.

Jetzt hat die Politik die Verbraucherschutzgesetze nochmals verschärft. Denn eigentlich sind Werbeanrufe bei Privatverbrauchern spätestens seit fünf Jahren ausdrücklich verboten, wenn den Callcentern keine vorherige Einwilligung des Gesprächspartners vorliegt: Allerdings kümmerten sich viele Firmen bis hin zu Großkonzernen recht wenig um das Gesetz und nutzten Schlupflöcher oder riskierten von Verbraucherschutz-Zentralen abgemahnt zu werden.

Das soll sich nun ändern: Der Bundesrat segnete am Freitag folgende Verschärfungen ab:

Verbraucherschützer wollen noch strengere Regeln

Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) sagte: "Die Luft wird dünner für lästige Werbeanrufer." Verbraucherschützer hatten jedoch weitergehende Verschärfungen gefordert, begrüßten aber das neue Gesetz als Verbesserung. Auch mehrere Bundesländer konnten sich im Bundesrat nicht mit der Forderung durchsetzen, wonach telefonisch geschlossene Verträge grundsätzlich schriftlich bestätigt werden sollten.

Die Länderkammer verabschiedete zudem ein Gesetz, wonach Preisobergrenzen bei Anrufen mit 0180-Nummern vom Handy eingeführt werden. Sie werden auf 42 Cent pro Minute oder 60 Cent pro Anruf gesenkt.

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