Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Ministerium: Sicherungsverwahrungs-Reform kommt

01.08.2010

Ministerium: Sicherungsverwahrungs-Reform kommt

Ministerium: Sicherungsverwahrungs-Reform kommt
Foto: DPA

Berlin (dpa) - Das Bundesjustizministerium hält trotz der Kritik der Union an den Reformplänen zur Sicherungsverwahrung fest.

Justizstaatssekretär Max Stadler (FDP) verteidigte im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa auch die geplante Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung, gegen die vor allem die CSU Sturm läuft. Der Union reicht die Einführung von elektronischen Fußfesseln für gefährliche Täter als Ersatz nicht aus. Doch der Kriminologe Christian Pfeiffer unterstützt das Ministerium.

Das Vorhaben von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), elektronische Fußfesseln einzuführen, sei eine zulässige Verschärfung der sogenannten Führungsaufsicht für besonders gefährliche Fälle, sagte Pfeiffer der hannoverschen "Neuen Presse". "Es reduziert die Gefährlichkeit des Täters drastisch." Die Fußfesseln sollen Tätern angelegt werden, die nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg vom Dezember aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen, obwohl sie nach wie vor als gefährlich gelten.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, sagte im Radiosender NDR Info, die Fußfessel sei kein Patentrezept, sondern ein weiteres Instrument, um Risiken für die Gesellschaft zu mindern.

Der Menschenrechtsgerichtshof hatte entschieden, dass eine Sicherungsverwahrung, die auf maximal zehn Jahre begrenzt war, nicht rückwirkend verlängert werden darf. Von diesem Urteil sind eine ganze Reihe von Tätern betroffen, die nun vor den Oberlandesgerichten ihre Freilassung durchsetzen wollen. Einige von ihnen kamen bereits frei. Bundesweit könnten mehr als hundert Täter von dem Urteil profitieren.

Auch wegen dieses europäischen Urteils will die Justizministerin die nachträgliche Sicherungsverwahrung, bei der die Maßnahme erst nach einem Urteil verhängt wird, abschaffen. CSU-Chef Horst Seehofer bekräftigte jedoch am Wochenende in München, er werde dies "niemals hinnehmen".

Stadler erinnerte daran, dass derzeit bundesweit mehr als 500 Menschen in der Sicherungsverwahrung sitzen. "Bei nur gut einem Dutzend Leuten ist die Maßnahme nachträglich angeordnet worden, dagegen musste in über 100 Fällen eine Anordnung abgelehnt werden", betonte er.

Das Bundesverfassungsgericht habe hohe Hürden aufgestellt, damit die nachträgliche Sicherungsverwahrung überhaupt angeordnet werden könne. Es müssten in der Haft bis dato unbekannte Tatsachen ausgemacht werden, mit der die Gefährlichkeit eines Täters begründet werden könne. "An diese neuen Tatsachen wurden hohe Anforderungen gesetzt - sie liegen tatsächlich nur sehr selten vor", sagte Stadler. Deshalb solle die vorbehaltene Sicherungsverwahrung ausgebaut werden. Dabei wird die Maßnahme schon im Urteil - zumindest vorbehaltlich - angeordnet.

Das Bundeskabinett hat bereits Eckpunkte für die Reform der Sicherungsverwahrung verabschiedet. Die Union betont aber, dass es bei diesem Thema noch keine Einigung gibt - die Eckpunkte seien als Ausgangspunkt für die weiteren Gespräche zu verstehen.

Eckpunkte der Reform zur Sicherungsverwahrung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.