Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Kommentar: "NSU 2.0" und die Polizei: Horst Seehofer muss genau hinschauen

"NSU 2.0" und die Polizei: Horst Seehofer muss genau hinschauen

Kommentar Von Gregor Peter Schmitz
15.07.2020

Horst Seehofer verweigert eine Studie zum Thema Rassismus bei der Polizei. Doch er muss genau hinsehen - auch um die Polizisten, die nicht so denken, zu schützen.

Horst Seehofer hat völlig Recht, wenn er sich als Bundesinnenminister schützend vor "seine" Polizisten stellt, werden diese pauschal angegriffen – etwa als vor kurzem manche Politiker suggerieren wollten, jeder deutsche Ordnungshüter lauere nur auf die nächste Gelegenheit, um Ausländer zu malträtieren.

Polizeiskandal: Es ist die Rede vom "NSU 2.0"

Meint Seehofer diesen Schutz aber ernst, darf er zugleich nicht selber pauschal die Augen verschließen. Das tut der Minister jedoch, wenn er die eigentlich versprochene Studie zu rassistischen Tendenzen in der deutschen Polizei weiter verweigert, unter anderem mit dem ziemlich absurden Argument, so etwas sei in Deutschland ja nicht erlaubt, also gäbe es das auch nicht. Folgte man dieser Argumentation, könnte man die gesamte Strafverfolgung einstellen.

Der jüngste Skandal in Hessen um ein mutmaßliches rechtes Polizei-Netzwerk zeigt wieder, dass es leider deutsche Polizisten gibt, die radikalem Gedankengut nahestehen. Von "NSU 2.0" ist die Rede, obwohl doch jeder – auch Seehofer – nie wieder etwas wie den NSU-Skandal zulassen wollte. Auch bei der Polizei, die immerhin das Gewaltmonopol des Staates durchsetzt, muss man ganz genau hinschauen. Schon um den Ruf jener ganz überwältigenden Mehrheit der Polizisten zu schützen, die so eben nicht denken.

Lesen Sie dazu auch: "NSU 2.0": Weitere Linken-Politikerin bedroht - Hessens Polizeichef tritt zurück

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

16.07.2020

Welch ein enttäuschender Kommentar.

Er ergeht sich in der Selbstverständlichkeit, dass Polizei nicht generell in Frage gestellt werden sollte/darf.

Und verdrängt völlig dass der deutsche Innenminister verantwortlich ist für die Einhaltung der Bestimmungen des Grundgesetzes. Im Sinne einer wehrhaften Demokratie. Und dies auch von seinem Personal fordern muss.

Im neuen Gesamtdeutschland ist die Spur radikalsten Denkens und Handelns seit Rostock-Lichtenhagen nicht übersehbar. Bis hin zu Morden.

Wie viele Jahrzehnte will man in verantwortlichen Positionen noch vor sich sich hin träumen. Oder aber: die Klammheimlichkeit gedanklicher Verbindungen, die aber dann nichts mehr mit dem Grundgesetz zu tun haben, weiter aufrecht halten?

16.07.2020

>> Und verdrängt völlig dass der deutsche Innenminister verantwortlich ist für die Einhaltung der Bestimmungen des Grundgesetzes. <<

Wer ist für die Polizei der einzelnen Bundesländer verantwortlich - das Bundesland und seine Landesregierung!

https://de.wikipedia.org/wiki/Landespolizei_(Deutschland)

>> Nach dem Grundgesetz ist Polizei wie die Ausübung aller staatlichen Befugnisse grundsätzlich Ländersache, vgl. Art. 30 GG. Organisation, Aufgaben und Befugnisse sind in erster Linie in den Polizeigesetzen der Länder geregelt, in einigen Ländern ist ersteres Gegenstand eines separaten Polizeiorganisationsgesetzes. <<

Daher sehr fragwürdig, wenn man nun die Dinge in Hessen unter Aufsicht einer CDU-Grüne Regierung irgendwie dem CSU Bundesinnenminister unterschieben möchte.

17.07.2020

@Peter P.

Nun ja, Sie fantasieren.

Sie schreiben über Dinge, die Sie in meinem Text nicht finden.

16.07.2020

Nach den Vorgängen in Hessen sollte Herr Seehofer seine Position verändern; diese wiederholten illegalen Datenabfragen oder gar das umgekehrte Aufziehen von Bundes- und Landesflagge ist ein ausreichender Grund für weitere Untersuchungen.

Wir brauchen auch Projekte zur Motiverforschung der Täter; es ist relevant, ob hier Defizite bei der Einstellung vorliegen oder ob diese möglicherweise durch ihr Arbeitsumfeld radikalisiert werden.

15.07.2020

Horst sollte aufhören der redet doch nur noch Unsinn.