"NSU 2.0" und die Polizei: Horst Seehofer muss genau hinschauen
Horst Seehofer verweigert eine Studie zum Thema Rassismus bei der Polizei. Doch er muss genau hinsehen - auch um die Polizisten, die nicht so denken, zu schützen.
Horst Seehofer hat völlig Recht, wenn er sich als Bundesinnenminister schützend vor "seine" Polizisten stellt, werden diese pauschal angegriffen – etwa als vor kurzem manche Politiker suggerieren wollten, jeder deutsche Ordnungshüter lauere nur auf die nächste Gelegenheit, um Ausländer zu malträtieren.
Polizeiskandal: Es ist die Rede vom "NSU 2.0"
Meint Seehofer diesen Schutz aber ernst, darf er zugleich nicht selber pauschal die Augen verschließen. Das tut der Minister jedoch, wenn er die eigentlich versprochene Studie zu rassistischen Tendenzen in der deutschen Polizei weiter verweigert, unter anderem mit dem ziemlich absurden Argument, so etwas sei in Deutschland ja nicht erlaubt, also gäbe es das auch nicht. Folgte man dieser Argumentation, könnte man die gesamte Strafverfolgung einstellen.
Der jüngste Skandal in Hessen um ein mutmaßliches rechtes Polizei-Netzwerk zeigt wieder, dass es leider deutsche Polizisten gibt, die radikalem Gedankengut nahestehen. Von "NSU 2.0" ist die Rede, obwohl doch jeder – auch Seehofer – nie wieder etwas wie den NSU-Skandal zulassen wollte. Auch bei der Polizei, die immerhin das Gewaltmonopol des Staates durchsetzt, muss man ganz genau hinschauen. Schon um den Ruf jener ganz überwältigenden Mehrheit der Polizisten zu schützen, die so eben nicht denken.
Lesen Sie dazu auch: "NSU 2.0": Weitere Linken-Politikerin bedroht - Hessens Polizeichef tritt zurück
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Welch ein enttäuschender Kommentar.
Er ergeht sich in der Selbstverständlichkeit, dass Polizei nicht generell in Frage gestellt werden sollte/darf.
Und verdrängt völlig dass der deutsche Innenminister verantwortlich ist für die Einhaltung der Bestimmungen des Grundgesetzes. Im Sinne einer wehrhaften Demokratie. Und dies auch von seinem Personal fordern muss.
Im neuen Gesamtdeutschland ist die Spur radikalsten Denkens und Handelns seit Rostock-Lichtenhagen nicht übersehbar. Bis hin zu Morden.
Wie viele Jahrzehnte will man in verantwortlichen Positionen noch vor sich sich hin träumen. Oder aber: die Klammheimlichkeit gedanklicher Verbindungen, die aber dann nichts mehr mit dem Grundgesetz zu tun haben, weiter aufrecht halten?
>> Und verdrängt völlig dass der deutsche Innenminister verantwortlich ist für die Einhaltung der Bestimmungen des Grundgesetzes. <<
Wer ist für die Polizei der einzelnen Bundesländer verantwortlich - das Bundesland und seine Landesregierung!
https://de.wikipedia.org/wiki/Landespolizei_(Deutschland)
>> Nach dem Grundgesetz ist Polizei wie die Ausübung aller staatlichen Befugnisse grundsätzlich Ländersache, vgl. Art. 30 GG. Organisation, Aufgaben und Befugnisse sind in erster Linie in den Polizeigesetzen der Länder geregelt, in einigen Ländern ist ersteres Gegenstand eines separaten Polizeiorganisationsgesetzes. <<
Daher sehr fragwürdig, wenn man nun die Dinge in Hessen unter Aufsicht einer CDU-Grüne Regierung irgendwie dem CSU Bundesinnenminister unterschieben möchte.
@Peter P.
Nun ja, Sie fantasieren.
Sie schreiben über Dinge, die Sie in meinem Text nicht finden.
Nach den Vorgängen in Hessen sollte Herr Seehofer seine Position verändern; diese wiederholten illegalen Datenabfragen oder gar das umgekehrte Aufziehen von Bundes- und Landesflagge ist ein ausreichender Grund für weitere Untersuchungen.
Wir brauchen auch Projekte zur Motiverforschung der Täter; es ist relevant, ob hier Defizite bei der Einstellung vorliegen oder ob diese möglicherweise durch ihr Arbeitsumfeld radikalisiert werden.
Horst sollte aufhören der redet doch nur noch Unsinn.