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  3. StVO-Novelle: Neue Fahrverbote wohl unwirksam: So wehren Sie sich

StVO-Novelle
03.07.2020

Neue Fahrverbote wohl unwirksam: So wehren Sie sich

Die Regelungen der StVO-Novelle zu Fahrverboten sind wohl unwirksam. Wir geben einen Überblick darüber, was Autofahrer beachten müssen, wenn sie gegen Fahrverbote vorgehen wollen.
Foto: Frank Rumpenhorst, dpa (Symbolbild)

Die Novelle der Straßenverkehrsordnung sorgt wegen verschärfter Fahrverbote für Ärger. Doch die Regelungen sind wohl unwirksam. Das müssen Sie beachten.

Gegen kaum ein Gesetz gab es in den vergangenen Jahren so viel Widerstand wie gegen die Novelle der Straßenverkehrsordnung, die am 28. April 2020 in Kraft trat. Auch auf Betreiben des Bundesrates schafften es Verschärfungen bei Fahrverboten und Bußgeldern ins Gesetz, die von vielen Autofahrern und Automobilclubs als ungerecht empfunden werden. Doch nun sieht es so aus, als ob die Novelle der StVO in entscheidenden Punkten unwirksam sein könnte.

Bei uns lesen Sie, was Autofahrer nun beachten müssen, wenn sie gegen Fahrverbote vorgehen wollen.

Wieso ist die StVO-Novelle in Teilen ungültig?

Nach Meinung vieler Experten, darunter den Juristen des ADAC, ist die Erweiterung des Regelfahrverbots nicht ausreichend legitimiert, weil in der Änderungsverordnung der StVO die sogenannte Ermächtigungsgrundlage nicht korrekt zitiert ist. Dieses Zitiergebot ist allerdings durch das Grundgesetz geschützt. Die Landesverkehrsminister sehen laut Spiegel ebenfalls Änderungsbedarf.

Im Klartext bedeutet das: Während die zugrundeliegenden rechtlichen Regelungen für Verwarnungen und Bußgelder wohl korrekt wiedergegeben wurden, sind die neuen Fahrverbote nicht wirksam. Ein Bußgeld müssten Autofahrer dagegen wohl akzeptieren.

Fahrverbote unwirksam? Welche Tatbestände der StVO-Novelle sind betroffen?

Nach Ansicht des ADAC sind von dem Formfehler im Gesetz mehrere Tatbestände betroffen, aus denen sich nach den Maßgaben der StVO-Novelle ein Fahrverbot ergeben würde. Im Einzelnen sind das:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 21 und 30 km/h innerorts
  • Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 26 und 40 km/h außerorts
  • Nichtbilden der Rettungsgasse bei stockendem Verkehr
  • Befahren der Rettungsgasse durch Unbefugte
  • Gefährliches Abbiegen

Allerdings können diese Tatbestände weiterhin geahndet werden - lediglich die Verhängung des Fahrverbots ist nach Meinung der Verkehrsexperten unzulässig.

Wie können Autofahrer gegen Fahrverbote vorgehen?

Autofahrer, die einen Bußgeldbescheid erhalten oder ihren Führerschein bereits abgegeben haben, können aus Sicht des ADAC nun Einspruch einlegen und auf eine Änderung der rechtlichen Folgen hoffen. Dabei sind drei Fälle zu unterscheiden:

Bußgeldbescheid ist bereits zugestellt: Ist die 14-tägige Einspruchsfrist gegen den Bescheid noch nicht abgelaufen, sollten Betroffene Einspruch einlegen. Die ADAC-Experten empfehlen zudem, auf "Änderung der Rechtsfolgen" zu pochen.

Bußgeldbescheid ist bereits rechtskräftig: Wenn der Bescheid rechtskräftig ist, das Fahrverbot aber noch nicht angetreten worden ist, sollten Betroffene bei der Bußgeldstelle einen sogenannten Vollstreckungsaufschub beantragen.

Fahrverbot wurde bereits angetreten: Der ADAC empfiehlt, ein Gnadenverfahren anzustrengen und so die Aufhebung der Entscheidung und die Herausgabe des Führerscheins zu erwirken. Allerdings dauern Gnadenverfahren häufig zu lange, um noch innerhalb des Verbots zum Erfolg zu kommen.

Wie werden Verstöße bis zur Klärung geahndet?

Noch ist unklar, wie die Länder auf die rechtliche Unsicherheit reagieren. Das Saarland nahm am Donnerstag als erstes Bundesland die Empfehlung des Bundesverkehrsministeriums an - und kehrt damit zum alten, bis 27. April gültigen Bußgeldkatalog zurück. Auch Niedersachsen und Bayern arbeiten wieder mit der alten Regelung. Dagegen wollen die Grünen, die in zahlreichen Landesregierungen sitzen, an den Regelungen festhalten.

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Die Diskussion ist geschlossen.

04.07.2020

Die unfähigsten Bundesminister und Bundespolitiker kommen aus der CSU, ausgenommen vielleicht Gerd Müller. Markus Söder muss auch daran gemessen werden, weil er nicht in der Lage ist dort endlich aufzuräumen. Er sonnt sich wohl lieber als angeblich Deutschlands bester Corona-Manager. Selbst der Maut-Debakel Scheuer darf weiter wursteln, damit das Ansehen der CSU nicht beschädigt wird.

Letztlich dient es nicht der Verkehrssicherheit, wenn in jedem Bundesland der Bußgeldkatalog je nach politischer Ausrichtung unterschiedlich definiert wird.

04.07.2020

Die Verschärfung der Strafen hätte halt in ein Gesamtpaket gehört, die auch andere Felder umfasst. Dazu sind weder Regierung noch die Opposition in der Lage.

Klare Anforderungen an die Sichtbarkeit von Verkehrsschildern incl. Leuchtfarbe für temporär erlassene Limits.

Sinnvoll wäre auch ein Umdrehen der Temporegelung in Städten. Grundsätzlich Tempo 30 und darauf aufbauend Erlaubnisse für 50 und 60. Das wieder verknüpft mit klaren Regeln wie Radwegangebote und sichere Querungshilfen.

Ansonsten sollte man nicht immer vor juristischen Problemen im Vorfeld einknicken - im Zweifelsfall soll sich halt erst mal ein Raser vor Gericht durchsetzen. Vielleicht wäre auch etwas kulturelle Vielfalt incl. Blutrache zielführend ;-)

03.07.2020

Na wie immer, die Schnellfahrer werden geschont.
Und bei unbefugtem benutzen der Rettungsgasse sollte in jedem Fall ein Fahrverbot ausgesprochen werden !

03.07.2020

Ich bin ja froh dass das mit dem Fahrverbot jetzt weg ist, puh. Weil ich hatte echt am meisten Angst dass ich irgendwo mal ein 30-Schild übersehe und 50 fahre (bzw. aus Versehen 51 meine ich, wo aber sonst nichts passiert wäre), und dann wäre der Führerschein weg gewesen. Wie ist das jetzt eigentlich, gibt es jetzt überhaupt kein Fahrverbot mehr egal wie schnell man war? Das wäre dann aber auch nicht gut wenn sich das rumspricht.

03.07.2020

Sie sollten Angst haben zu schnell zu fahren und dabei jemanden zu verletzen oder gar zu töten.
Alle heulen rum "Oh mein Führerschein ist in Gefahr". Das wir alle mit unseren Fahrzeugen das Leben anderer gefährden sollte im Vordergrund stehen.

03.07.2020

Das ist sicherlich kein zufälliger "Fehler". Da hat wohl jemand vorsätzlich sabotiert. Im Bundesverkehrsministerium gehört einmal aufgeräumt, aber solange die CSU dort das sagen hat, wird das nicht geschehen. Ich hoffe auf einen grünen Verkehrsminister nach der nächsten Wahl.

03.07.2020

Dieser Andi Scheuer ist nicht mal fähig ein Gesetz zu erlassen. Dobrindt mit dem Maut- Debakel und nun das. Die Bundesverkehrsminister der CSU sind an Lächerlichkeit nicht zu überbieten.