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Urteil
04.12.2020

Österreichs einstiger Politstar Karl-Heinz Grasser soll ins Gefängnis

Karl-Heinz Grasser am Freitag im Wiener Schwurgericht: Der langjährige österreichische Finanzminister wurde unter anderem wegen Untreue verurteilt.
Foto: Helmut Fohringer, dpa

Dank der Hilfe von Jörg Haider war Karl-Heinz Grasser Österreichs Finanzminister und Liebling der Boulevard-Medien. Nun wurde er zu acht Jahren Haft verurteilt.

Karl-Heinz Grasser war ein Politstar in Österreich – so etwas wie die alpenländische Version von Karl-Theodor zu Guttenberg. Liebling der Boulevardmedien. Einer, der Macht und Glamour zusammenbrachte. Grasser gehörte zur Entourage von Jörg Haider.

Der Kärntner Rechtspopulist sammelte in den 90er Jahren dynamische und ehrgeizige Jungpolitiker um sich. „Buberlpartie“ nannten die Österreicher diese Seilschaft. Da schwang durchaus Spott mit, doch ein bisschen war man auch beeindruckt von dieser Mischung aus Selbstbewusstsein und Dynamik. Viele der smarten Herren von damals haben später Karriere gemacht – fast alle landeten aber auch eines Tages auf der Anklagebank. Auch Karl-Heinz Grasser. Der einstige Finanzminister wurde am Freitag zu acht Jahren Gefängnis verurteilt.

Der Ex-FPÖ-Politiker Karl-Heinz Grasser ist nur einer von 14 Angeklagten

Im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts nimmt er sein Urteil entgegen, die gescheitelten Haare inzwischen ergraut, der Blick versteinert. Nichts ist mehr zu spüren von jenem Schwung, mit dem er einst ins Amt gekommen war. Mitten unter den insgesamt 14 Beschuldigten steht der 51-Jährige, der einmal als Lieblingsschwiegersohn der Nation galt. Das alles fühlt sich an, als sei es eine Ewigkeit her.

Spätestens durch seine Ehe mit der Swarovski-Kristallerbin Fiona Pacifico Griffini-Grasser war Grasser damals in die Welt der Reichen und Schönen aufgestiegen. Der Jet-Set-Minister, der immer für ein Titelbild gut war. Ob beim Après-Ski oder auf dem Opernball: Der Politiker mit dem wehenden Haupthaar und den perfekt sitzenden Anzügen stand gerne im Blitzlichtgewitter. Mehr als ein Jahrzehnt nach seiner Amtszeit (2000 bis 2007) und nach drei Jahren Prozess sind die Kameras wieder auf ihn gerichtet – Grasser wartet auf die Entscheidung der Richter – und mit ihm ganz Österreich. Es ist ein aufsehenerregendes Urteil.

Karl-Heinz Grasser im Jahr 2012.
Foto: Helmut Fohringer, dpa

Das letzte Wort im Prozess um Grasser ist noch nicht gesprochen

Acht Jahre brummt das Gericht dem Ex-Politiker auf, er sei schuldig der Untreue, Geschenkannahme und Beweismittelfälschung. Rechtskräftig ist der Schuldspruch noch nicht, Grassers Anwalt kündigt auch sofort Berufung an. Nach einer „einmaligen Vorverurteilung“ habe ein „enormer Verurteilungsdruck“ geherrscht, sagt er. Das letzte Wort in diesem spektakulären Prozess ist also noch immer nicht gesprochen.

Auch die anderen Angeklagten werden wohl in Berufung gehen. Der bekannteste unter ihnen ist der einstige FPÖ-Generalsekretär, Ex-Lobbyist und Grasser-Trauzeuge Walter Meischberger. Er bekommt sieben Jahre Haft. Der frühere Lobbyist Peter Hochegger soll sechs Jahre in Haft. Um diese drei Männer dreht sich im Kern der größte Korruptionsprozess der Zweiten Republik in Österreich.

Dreh- und Angelpunkt ist die Privatisierung von mehr als 60.000 Bundeswohnungen im Jahr 2004 und die zentrale Frage, wer damals das aktuelle Höchstgebot über Mittelsmann Meischberger und Berater Hochegger an den letztlich erfolgreichen Bieter verraten hat. Dieser bekam die Wohnungen für 961 Millionen Euro und zahlt somit gerade einmal eine Million mehr, als der unterlegene Bieter vorher geboten hat. Ein Zufall? Für den lukrativen Deal erhielt Hochegger eine Provision von 9,61 Millionen Euro – die er mit Meischberger und Grasser teilte. So sieht das Gericht den „Tatplan“ als erwiesen an: „Grasser und seine Komplizen kassierten 9,6 Millionen“, sagt die Richterin.

Karl-Heinz Grasser selbst beteuert seine Unschuld

Grasser wird bei seinen Unschuldsbeteuerungen bleiben. Alles sei immer „supersauber“ abgelaufen, wurde er in all den Jahren nicht müde zu betonen. Alle Anschuldigungen seien immer nur von politischen Gegnern und jenen lanciert worden, die ihm seinen Erfolg nicht gönnten. Einmal verlas er sogar im Fernsehen Fanpost an ihn: Er sei eben „zu jung, zu intelligent, zu schön“. Und „zu korrupt“ – wie er nun in den Sozialen Medien mit Häme überzogen wird.

Das Urteil spaltet Österreich. Für die einen ist es viel zu hart, ein Fehlurteil ohne klare Beweise, mit einer fast schon unmenschlich langen Verfahrensdauer für „KHG“, wie ihn seine Anhänger noch heute nennen. Die anderen sprechen von später Gerechtigkeit gegen Jörg Haiders und seine „Buberlpartie“ vom Wörthersee, die sich mitunter schamlos am Vermögen der Republik bedient hätte.

Rückblick ins Jahr 2006: der damalige Minister und sein Förderer Jörg Haider (rechts).
Foto: Helmut Fohringer, dpa

Der 2008 bei einem Autounfall ums Leben gekommene frühere FPÖ-Chef und Grasser-Entdecker Haider war indirekt auch Teil des Prozesses. Meischberger behauptete, er habe den entscheidenden Tipp über den Kaufpreis damals von Haider persönlich bekommen. Doch die Richterin glaubte das nicht. Für sie ist erwiesen, dass für den „Verkauf der geheimen Information“ nur Grasser infrage kommt.

Der Sohn eines Kärntner Autohändlers stieg von Haiders Gnaden zum Vize-Landeshauptmann auf und war ab Februar 2000 in zwei Regierungen unter dem konservativen Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) Finanzminister. Zuerst als FPÖ-Mann, dann – nach einem Krach mit Haider – auf einem ÖVP-Ticket.

Ein pikante Bankeinzahlung in dieser Zeit wird zur Schlüsselszene des Prozesses: Grasser bringt als amtierender Finanzminister 500.000 Euro in bar in die inzwischen geschlossene Meinl Bank in der Wiener City. Er gibt an, das Geld von seiner Schwiegermutter Marina Giori Lhota bekommen zu haben, um sein Veranlagungstalent zu beweisen. Doch die Summe taucht später ausgerechnet auf jenem Konto in Liechtenstein auf, auf das auch ein Teil der Millionen-Provision floss. Damit war für die Anklage bewiesen, dass Grasser an der Provision mitverdient hatte. „Wer redlich wirtschaftet, braucht kein Konto in Liechtenstein“, sagt die Richterin.

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