Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Prozess: Syrische Staatsfolter: Zwei mutmaßliche Täter in Deutschland vor Gericht

Prozess
22.04.2020

Syrische Staatsfolter: Zwei mutmaßliche Täter in Deutschland vor Gericht

Orte des Grauens: Auch in diesem Gefängnis in der syrischen Großstadt Aleppo soll massenhaft gefoltert worden sein.

Als 2011 die Proteste begannen, schlugen die Geheimdienste hart zurück. Zwei mutmaßliche Täter stehen nun in Koblenz vor Gericht. Eine juristische Weltpremiere.

Die Berichte aus den syrischen Gefängnissen sind nur schwer zu ertragen. Sie handeln von Demütigungen, Erniedrigungen und Misshandlungen in allen erdenklichen Formen. Genau um solche und ähnliche Verbrechen geht es ab Donnerstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Koblenz. Ein ganz besonderes juristisches Ereignis in der rheinland-pfälzischen Stadt, denn der Prozess gegen zwei syrische Ex-Geheimdienstmitarbeiter, die als Flüchtlinge nach Deutschland kamen, ist nach Angaben der Bundesanwaltschaft weltweit das „erste Strafverfahren gegen Mitglieder des Assad-Regimes wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit“.

Mohammed A. schildert qualvolle Enge und brutale Foltermethoden 

Mohammed A., der auch als Nebenkläger auftritt, ist eines von 24 Folteropfern, die in Koblenz aussagen sollen. Im Deutschlandfunk hat der Oppositionelle geschildert, was er nach seiner Festnahme im Keller eines provisorischen Gefängnisses in Damaskus durchlitten hat: „Die Zellen sind etwa fünf mal fünf Meter groß, in der Ecke befindet sich eine offene Toilette. Darin sind 80 bis 120 Leute eingesperrt, sie können kaum atmen, nicht sitzen, nicht liegen, nur stehen.“ Schlimmer noch als die qualvolle Enge war die Folter. Mohammed A. wurde mit Rohren, Ledergurten oder mit Händen und Füßen malträtiert. Zudem sei er in Verhören mit Stromkabeln und Elektroschocks gequält worden. An den gesundheitlichen Folgen leidet Mohammed A., der in Berlin lebt, noch heute. Doch er ist entschlossen jetzt auszusagen, in einem Land, in dessen Justiz er Vertrauen setzt.

Für Kamal Sido ist der Prozess auch persönlich eine Genugtuung

Der Prozess ist auch für Kamal Sido eine Genugtuung. „Ganz persönlich“, wie der Syrer im Gespräch mit unserer Redaktion betont. „Syrien ist schon seit Jahrzehnten ein Unrechtsregime. Folter hat eine traurige Tradition. Unter Baschar al-Assad wurden politische Gegner schon vor dem Krieg misshandelt. Das war bereits zur Zeit der Herrschaft seines Vaters Hafiz nicht anders“, sagt der Nahostreferent der Gesellschaft für bedrohte Völker.

Friedlich gingen die Menschen im Frühjahr 2011 auf die Straße. Erst einige Hundert, dann Hunderttausende. Sie forderten zunächst zaghaft, dann immer entschlossener Freiheit und Demokratie, das Ende von Einschüchterung, willkürlichen Verhaftungen und Folter. Je größer die Beteiligung an den Protesten wurde, desto mehr verschwand die Angst. Doch sie sollte bald zurückkehren. Das Regime von Präsident Baschar al-Assad schlug brutal zurück – und wies das Netz aus Geheimdiensten an, den Widerstand zu brechen. Ein Reflex, der in Syrien seit fast 50 Jahren immer dann mit voller Härte greift, wenn die Diktatur sich herausgefordert fühlt.

Russland blockiert im Weltsicherheitsrat die juristische Aufarbeitung

Warum aber greifen nicht die vorhandenen internationalen Instrumente, um mutmaßliche Täter vor Gericht zu stellen? Weder der internationale Strafgerichtshof wurde tätig, noch wurde – wie in vergleichbaren Fällen geschehen – ein Sondertribunal eingesetzt. Die Erklärung ist einfach: Russland blockiert die Strafverfolgung durch sein Veto im Weltsicherheitsrat. Nun liegt es an nationalen Gerichten, Prozesse anzustrengen. Deutschland geht hier mit gutem Beispiel voran. Die Indizien und Beweise für die Verbrechen, die insbesondere das Bundeskriminalamt seit 2011 akribisch gesammelt hat, gelzen als äußerst stichhaltig.

Dass die beiden Syrer Anwar R. und Eyad A. nun vor Gericht stehen, liegt auch daran, dass sie offensichtlich keine Verfolgung fürchteten. Nach Deutschland waren sie als Flüchtlinge eingereist. Im Februar 2019 wurden sie in Berlin beziehungsweise Rheinland-Pfalz festgenommen. Seitdem sitzen in Untersuchungshaft.

Es geht um Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Anwar R. wird 58-facher Mord, Vergewaltigung und schwere sexuelle Nötigung zur Last gelegt. Eyad A. steht wegen Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor Gericht.

Eine wichtige Rolle in dem Verfahren spielt das Europäische Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte – kurz ECCHR – mit Sitz in Berlin. Die Organisation betreut syrische Nebenkläger und Zeugen und arbeitet eng mit syrischen Rechtsanwälten zusammen. Das ECCHR hat in mehreren europäischen Staaten ähnliche Klagen zusammen mit Opfern und Zeugen ausgearbeitet und eingereicht.

Sido: „Straflosigkeit ermutigt zu neuen Taten“

Für Kamal Sido ist der Prozess in Koblenz ein wichtiger Schritt – er hofft, dass viele weitere folgen. Und zwar nicht nur gegen Folterknechte von Baschar al-Assad, den er für den Hauptverantwortlichen von Krieg und Gewalt in Syrien hält. Der Westen habe weitgehend ignoriert, dass auch die Rebellengruppen Kriegsverbrechen begangen hätten. Darunter die Terrormiliz Islamischer Staat (IS), aber auch die Freie Syrische Armee und andere Milizen, die im Land seit Jahren kämpfen. Zudem müssten mögliche „Verbrechen der am Krieg beteiligten Mächte wie Russland oder dem Iran, aber auch in einigen Fällen durch die Nato“ untersucht und verfolgt werden: „Es darf keinen sicheren Hafen für Kriegsverbrecher und Völkermörder, keine Straffreiheit geben. Denn Straflosigkeit ermutigt zu neuen Taten.“

Das könnte Sie auch interessieren:

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

24.04.2020

>> Sido: „Straflosigkeit ermutigt zu neuen Taten“ <<

Ich glaube nicht, dass die Anklage und am Ende die (global gesehen) milde Strafe eine Verhaltensänderung in den Diktaturen der arabischen Welt bewirken wird. Es trifft ja auch nur 2 Trottel, deren Naivität nur durch die Naivität des deutschen Asylsystems übertroffen wird. Eine echte systematische globale Strafverfolgung (UNO-blabla) findet nicht statt.

23.04.2020

Na endlich!
Wann werden dann die Vorgesetzten dieser beiden Handlanger namentlich zur Fandung ausgeschrieben?
„Es darf keinen sicheren Hafen für Kriegsverbrecher und Völkermörder, keine Straffreiheit geben. Denn Straflosigkeit ermutigt zu neuen Taten.“
Richtig!
Auch nicht für Lebenszerstörer!
Bei den Naziverbrechern und den Stasischergen hat man das aber nicht so intensiv befolgt.
Bei uns hat man die meisten in den Staatsdienst übernommen und mit guten Pensionen versorgt und die Opfer im Regen stehen lassen. Und dabei meine ich nicht die unteren Dienstgrade ...
Genau darum wächst die Brut immer wieder schnell nach ...

22.04.2020

Es kann ein wichtiger Anfang sein, wenn Menschenschinder, egal wo sie ihre Verbrechen begangen haben, in demokratisch und rechtstaatlich verfassten Länder vor Gericht gestellt werden.
Solche Prozesse sind schwierig aber wichtig.

Der Prozess wirft auch wieder ein Licht darauf, dass der Ausgangspunkt die Tyrannei des Assad-Regimes war und ist. Dass dieser Diktatur wohl schon hunderttausende Menschen zum Opfer gefallen sind. Und dass Putins Russland dieses Regime stützt.

Raimund Kamm