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Neues Gesetz
01.10.2017

Verhüllungsverbot in Österreich: Ermahnungen für Clowns

Kostümierte Frauen demonstrieren vor dem Parlament in Wien bei der Protestveranstaltung «Traditioneller Clownspaziergang gegen das Verschleierungsverbot».
2 Bilder
Kostümierte Frauen demonstrieren vor dem Parlament in Wien bei der Protestveranstaltung «Traditioneller Clownspaziergang gegen das Verschleierungsverbot».
Foto: Georg Hochmuth (dpa)

Ab sofort ist es Pflicht in Österreich, sein Gesicht zu zeigen. Das neue Verhüllungsverbot betrifft verschleierte Frauen ebenso wie jene, die aus Angst vor Keimen und Smog eine Atemschutzmaske tragen.

Mit Schwerpunktkontrollen auf dem Flughafen Wien und Ermahnungen hat die Polizei in Österreich den ersten Tag des neuen Gesichtsverhüllungsverbots begleitet.

Nach Angaben der Behörden gab es kaum Anlass, gesetzlich mögliche Strafen von bis zu 150 Euro auszusprechen. Die ganz wenigen Fluggäste, die mit Atemschutzmasken auf dem Airport angetroffen worden seien, hätten anstandslos die Maske abgenommen, sagte ein Polizeisprecher.

Vor dem Parlamentsgebäude in Wien versammelten sich am späten Nachmittag mehrere Dutzend bunt kostümierte Menschen, die mit dem Tragen von Tier- und Clownsmasken für ihr bisheriges Recht auf Verkleidung demonstrierten. "Ich will ein Einhorn sein, wann immer ich ein Einhorn sein will", meinte eine Wienerin eher schmunzelnd. Da einige Teilnehmer nach Ende der Demonstration nicht sofort ihre Masken abnahmen, wurden laut Polizei drei von ihnen angezeigt. 46 von ihnen wurden ermahnt.

In dem bei arabischen Touristen besonders beliebten Zell am See im Salzburgerland gab es nach einem ersten Überblick keine Probleme. Unter den in der Sommersaison Zehntausenden Gästen aus dem arabischen Raum sind Trägerinnen der nun verbotenen Burka oder des Gesichtsschleiers Nikab in der klaren Minderheit.

Die Polizei hatte im Vorfeld angekündigt, sie wolle das neue Gesetz mit Fingerspitzengefühl umsetzen und erst einmal informieren und ermahnen. Wer dann allerdings die Gesichtsverhüllung nicht ablege, müsse unter Umständen mit zur Wache kommen.

Die rot-schwarze Koalition hatte das Gesetz aus Sicherheitsgründen und aus Gründen des offenen gesellschaftlichen Miteinanders beschlossen. Es ist nicht ausdrücklich gegen bestimmte muslimische Bekleidungssitten gerichtet, sondern spricht allgemein davon, dass die Gesichtszüge vom Kinn bis zum Haaransatz in der Öffentlichkeit erkennbar sein müssen. Insofern gilt es auch für Atemschutzmasken, die ohne ärztliches Attest umgebunden werden, sowie für Clownsmasken außerhalb der närrischen Zeit. Eine Broschüre informiert auf Deutsch, Englisch, Türkisch und Arabisch.

Unter Muslimminen ist das Gesetz auf Unverständnis gestoßen. "Wir haben zwar keine Sympathie für den Gesichtsschleier, aber wir sind trotzdem entschieden gegen ein Verbot", befand die Frauenbeauftragte der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ), Carla Amina Baghajati. Das Verbot sei kontraproduktiv gerade auch für Fragen der Integration. Sie befürchtet unter Moslems eine Jetzt-Erst-Recht-Stimmung.

Tourismus-Verantwortliche sehen das Gesetz zwiespältig. Wiens Tourismusdirektor Norbert Kettner ist wenig erfreut über das Untersagen von Atemschutzmasken. Sie würden vor allem bei gesundheitlichen Problemen getragen. "Dass ein Akt der Rücksichtnahme sanktioniert werden soll, ist tatsächlich eine Antwort auf eine Frage, die niemand gestellt hat", so Kettner.

Der Bürgermeister von Zell am See, Peter Padourek, glaubt nicht an negative Folgen für die vom Tourismus lebende Gemeinde. Das zeigten Erfahrungen in anderen Ländern. Frankreich und Belgien kennen ein Burkaverbot bereits seit 2011. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in zwei Urteilen festgestellt, dass das Verbot rechtens ist.

Innenministerium zum Gesichtsverhüllungsverbot

Rechtsprechung zur Religionsfreiheit

Urteil zum Burka-Vebot in Frankreich

Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich

Wien Tourismus mit Informationen in Arabisch

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