Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Bundestag: Beide Gesetzesentwürfe zur Sterbehilfe gescheitert

Bundestag
06.07.2023

Beide Gesetzesentwürfe zur Sterbehilfe sind gescheitert

Eine neue gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe ist vorerst gescheitert.
Foto: Sebastian Kahnert/zb, dpa

Die gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe ist im Bundestag gescheitert. Kein vorgelegter Gesetzentwurf erhielt die notwendige Mehrheit.

Die gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe in Deutschland ist im Bundestag vorerst gescheitert. Keiner der beiden Entwürfe, die im Bundestag vorgelegt wurden, fanden am Donnerstag eine Mehrheit.

Der erste Entwurf von einer Gruppe um die Abgeordneten Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU), ein Vorschlag für eine strengere Regelung im Strafgesetzbesuch, erhielt 304 Ja-Stimmen und 363 Nein-Stimmen. Es gab 23 Enthaltungen.

Neuregelung zur Sterbehilfe im Bundestag gescheitert

Der zweite Entwurf stammt von einer Gruppe um Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne). Dieser erhielt 287 Ja-Stimmen, 375 Parlamentarier stimmten dagegen, 20 enthielten sich. Der Vorschlag sah im Kern vor, Sterbewilligen nach einer Beratung Medikamente verschreiben zu dürfen, die zum Tod führen.

Die Abgeordneten durften aufgrund der ethischen Tragweite des Themas unabhängig von ihrer Fraktionszugehörigkeit abstimmen. Aktuell gibt es in Deutschland keine gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe. Seit das Verfassungsgericht vor drei Jahren ein Verbot zur geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hat und ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben formuliert hat, ist sie allerdings straffrei möglich.

Lesen Sie dazu auch

Mit den gescheiterten Entwürfen bleibt es nun bei der aktuellen Rechtslage. Ziel der Neuregelung war es, verbindliche Regelungen in Deutschland zu schaffen. (mit dpa)