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  3. Gesundheit: Krankenhausreform: Bund beharrt auf Qualitätsvorgaben

Gesundheit
29.06.2023

Krankenhausreform: Bund beharrt auf Qualitätsvorgaben

Ärzte und Pflegekräfte betreuen Patienten auf einer Intensivstation.
Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild, dpa

Der Bund will eine Reform durchsetzen, die die Kliniken nach Qualitätsvorgaben und Leistungsgruppen einteilt und vergütet. Doch es gibt noch viele offene Fragen und Widerstände.

Im Ringen um eine Neuaufstellung der Krankenhäuser in Deutschland geht der Bund weiter auf die Länder zu, beharrt aber auf einheitlichen Qualitätsvorgaben und Transparenz. Das geht aus einem überarbeiteten Eckpunkteentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für Beratungen mit den Ländern hervor.

Die Qualitätsziele würden durch genauer definierte Leistungsgruppen der Kliniken und dafür hinterlegte Qualitätsvoraussetzungen erreicht, heißt es in dem Papier, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigt die geplanten Qualitätskriterien. "Es macht keinen Sinn, Kliniken zu unterstützen, die sich wirtschaftlich nicht tragen, wo die Qualität in diesen Bereichen nicht so gut ist und die man für die Sicherstellung auch nicht braucht", sagte Lauterbach im ZDF-"Morgenmagazin". "Dieses Geld brauche ich auf dem Land, die Kliniken zu sichern und unsere Unikliniken besser zu bezahlen."

Der Bund will auch weiter die Verteilung der Leistungsgruppen auf die Kliniken und eine Einteilung in Versorgungsstufen ("Level") mit Inkrafttreten der Reform veröffentlichen. Aufgegriffen wird hierzu eine Forderung der Länder, dass die Level-Zuteilung "keine Konsequenz für die Krankenhausplanung der Länder und für die Vergütung" habe.

Die Gesundheitsminister der Länder hatten zuvor Einwände gegen Teile der Pläne bekräftigt. Über die geplanten "Level" war bereits zuvor keine Einigkeit erzielt worden. Gemeint sind damit Einstufungen des Kliniknetzes in Stufen mit einheitlichen Mindestanforderungen - von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Unikliniken. Die weiterhin geplanten Leistungsgruppen zielen darauf, statt grober Beschreibungen wie "Innere Medizin" eine Zuordnung nach exakter gefassten Gruppen wie "Kardiologie" vorzunehmen und entsprechend zu vergüten.

Kliniken sollen größeren Vergütungsanteil bekommen

Die Reformpläne sehen zudem vor, das Vergütungssystem mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern. Um nicht auf immer mehr Fälle angewiesen zu sein, sollen Kliniken einen größeren Vergütungsanteil allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen. Das soll sie von Finanzdruck befreien. In dem überarbeiteten Papier des Bundes heißt es, dass die Bereiche Kinderheilkunde, Geburtshilfe und Notfallversorgung einen "zusätzlichen Sicherstellungszuschlag" erhalten sollen. Die Länder hatten mehr Mittel dafür gefordert.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) äußerte sich skeptisch, dass in der Bund-Länder-Runde am Donnerstag ein Konsens gelinge. Selbst wenn man sich in weiteren Gesprächen in naher Zukunft mit dem Bund einige, seien Auswirkungen der Krankenhausreform nach wie vor in weiten Teilen unklar. Die Länder fordern auch ein vorgeschaltetes Gesetz mit zusätzlichem Geld für die Kliniken, um einen "kalten Strukturwandel" 2024 und 2025 zu vermeiden.

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