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Leistungen
19.05.2024

Lindner meldet neue Zweifel an Kindergrundsicherung an

Bundesfinanzminister Christian Lindner äußert neue Zweifel an den Plänen für eine Kindergrundsicherung.
Foto: Kay Nietfeld, dpa

Die geplante Kindergrundsicherung ist ein Dauerstreitpunkt in der Ampel-Koalition. Neue Äußerungen des FDP-Chefs lassen nicht erkennen, dass sich das ändert.

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat neue Zweifel an den Plänen für eine Kindergrundsicherung geäußert. "Die zusätzlich geplante Geldleistung hatte zwei Bedingungen", sagte der FDP-Vorsitzende den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Sonntag). "Erstens nicht mehr Bürokratie, sondern weniger. Jetzt ist von 5000 neuen Staatsdienern die Rede. Zweitens nicht weniger Arbeitsanreiz, sondern mehr. Jetzt sagen Studien, dass sich für 70 000 Menschen Arbeit nicht mehr lohnen könnte", kritisierte der Finanzminister. Im parlamentarischen Verfahren sei zu prüfen, "ob und wie die politischen Bedingungen erfüllt werden können", betonte Lindner. Die besten Hebel gegen Kinderarmut seien Kita-Plätze, bessere Förderung in den Schulen, Sprachförderung und Jobs für die Eltern.

Das Projekt der Kindergrundsicherung befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren, am Donnerstag hatten sich stellvertretende Vorsitzende der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP zu Gesprächen über das Thema getroffen. Nach dpa-Informationen gab es eine Annäherung, aber keinen Durchbruch.   

Die Kindergrundsicherung gilt als das soziale Prestigeprojekt der Grünen. Mit der Sozialreform sollen bisherige Leistungen wie das Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder oder der Kinderzuschlag gebündelt werden. Das Kabinett hatte den Entwurf bereits im vergangenen Herbst beschlossen. Innerhalb der Koalitionsfraktionen SPD und FDP gibt es aber teils erhebliche Vorbehalte gegen Details des Vorhabens. Knackpunkte sind insbesondere die Umsetzung, der nötige Stellenbedarf und die Anreize, die durch das neue System gesetzt werden könnten. Die zuständige Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) setzt dennoch auf Umsetzung zum 1. Januar 2025.  

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