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  3. Bundesverfassungsgericht: Verfassungsgericht: Gesetzgeber muss Regeln zur Triage treffen

Bundesverfassungsgericht
28.12.2021

Verfassungsgericht: Gesetzgeber muss Regeln zur Triage treffen

Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am Dienstag eine Entscheidung zur sogenannten Triage in der Corona-Pandemie.
Foto: Fabian Strauch, dpa

Menschen mit Behinderungen befürchten, im Zweifel bei einer Triage aufgegeben zu werden. Das höchste deutsche Gericht hat nun dazu entschieden.

Der Bundestag muss "unverzüglich" Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer sogenannten Triage treffen. Das Bundesverfassungsgericht teilte am Dienstag in Karlsruhe mit, aus dem Schutzauftrag wegen des Risikos für das höchstrangige Rechtsgut Leben folge eine Handlungspflicht für den Gesetzgeber. Diese habe er verletzt, weil er keine entsprechenden Vorkehrungen getroffen habe. Er müsse dieser Pflicht in Pandemiezeiten nachkommen. Bei der konkreten Ausgestaltung habe er Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum.

Bundesverfassungsgericht: Gesetzgeber muss "unverzüglich" handeln

Das Wort Triage stammt vom französischen Verb "trier", das "sortieren" oder "aussuchen" bedeutet. Es beschreibt eine Situation, in der Ärzte entscheiden müssen, wen sie retten und wen nicht - zum Beispiel, weil so viele schwerstkranke Corona-Patienten in die Krankenhäuser kommen, dass es nicht genug Intensivbetten gibt.

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Neun Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen haben Verfassungsbeschwerde eingereicht. Sie befürchten, von Ärzten aufgegeben zu werden, wenn keine Vorgaben existieren. Das höchste deutsche Gericht gab ihnen nun Recht. Niemand dürfe wegen einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur Verfügung stehender intensivmedizinischer Behandlungsressourcen benachteiligt werden.

Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi) hat mit anderen Fachgesellschaften "Klinisch-ethische Empfehlungen" erarbeitet. Die Klägerinnen und Kläger sehen die dort genannten Kriterien mit Sorge, weil auch die Gebrechlichkeit des Patienten und zusätzlich bestehende Krankheiten eine Rolle spielen. Sie befürchten, aufgrund ihrer statistisch schlechteren Überlebenschancen immer das Nachsehen zu haben.

"Aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit" ist maßgeblich

Das Verfassungsgericht erläuterte, die Empfehlungen der Divi seien rechtlich nicht verbindlich und "kein Synonym für den medizinischen Standard im Fachrecht". Zudem weist es auf die möglichen Risiken bei der Beurteilung hin, die sich aus den Empfehlungen ergeben könnten. Es müsse sichergestellt sein, "dass allein nach der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit entschieden wird".

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Der Gesetzgeber habe mehrere Möglichkeiten, dem Risiko einer Benachteiligung wegen einer Behinderung bei der Zuteilung pandemiebedingt knapper intensivmedizinischer Ressourcen wirkungsvoll zu begegnen, befand das Gericht. Als Beispiel wurden Vorgaben für ein Mehraugen-Prinzip bei Auswahlentscheidungen genannt oder Regelungen zur Unterstützung vor Ort. "Der Gesetzgeber hat zu entscheiden, welche Maßnahmen zweckdienlich sind", hieß es in der Mitteilung.

Die Verfassungsbeschwerde ist schon seit Mitte 2020 in Karlsruhe anhängig. Damit verbunden war auch ein Eilantrag - den die Richterinnen und Richter des zuständigen Ersten Senats unter Gerichtspräsident Stephan Harbarth allerdings abgewiesen hatten. Sie teilten damals mit, das Verfahren werfe schwierige Fragen auf, die nicht auf die Schnelle beantwortet werden könnten. 

Impfpflicht soll Überlastung der Krankenhäuser verhindern

Eine mögliche Impfpflicht soll die Impfquote erhöhen und ein Überlastung der Intensivstationen verhindern. Ab Januar wird sich der Bundestag damit befassen. Bundesjustizminister Marco Buschmann hat sich bereits jetzt dazu geäußert, wie eine solche Pflicht aus seiner Sicht umgesetzt werden sollte. Er setzt im Fall der Einführung auf stichprobenartige Kontrollen und Bußgelder bei Verstößen. Skeptisch bewertet er jedoch den Aufbau eines nationalen Impfregisters. "Bei nationalen Registern, die Daten über die gesamte Bevölkerung speichern, bin ich stets zurückhaltend", sagte der FDP-Politiker der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Aus Sicht von Buschmann ließe sich eine Impfpflicht rechtfertigen, wenn auf diese Weise die schweren Belastungen für die individuelle Freiheit und die schweren medizinischen, seelischen und sozialen Belastungen der Pandemie beendet werden könnten. Auch eine Mehrheit der Verfassungsrechtlerinnen und Verfassungsrechtler sei wohl der Auffassung, dass eine Impfpflicht verfassungsrechtlich begründet werden könne. "Nur schwer rechtfertigen ließe sich hingegen, die Impfpflicht mit physischem Zwang durchzusetzen. Deshalb wäre es aus meiner Sicht vorstellbar, stattdessen ein Bußgeld zu erheben, wie wir es auch aus anderen europäischen Ländern kennen." (dpa)

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

28.12.2021

Herr Michael K.


Ihr Vergleich ist - mit Verlaub- völliger Unsinn !

Was soll das ? Warum schreiben Sie das ?

Tatsache ist , daß die weltweite Pandemie , welche derart existenziell zuletzt 1917- 1920 wütete , die medizinische Versorgung in allen Ländern an den Abgrund herangebracht hat .

So viel Intensiv-Pfleger und -Pflegerinnen (und Ärzte) können Sie gar nicht im Krankenhausbetrieb haben , um die schiere Vielzahl von Covid-Schwer-Erkranten betreuen zu können !
Schließlich gibt es ja noch viele andere Erkrankte !


Insofern ist es auch ein hochgradiger Nonsens , wenn ständig behauptet wird :

..."hätten wir nur genügend "Intensivbetten" (sprich : Personal) , dann bräuchten wir keine lockdowns, Einschränkungen, Abstandsgebote, Mund-Nasen-Schutz ecetera und erst recht keine Impfungen"...

Völliger Unsinn !

Also ich bin lieber 3x geimpft und gehe dann eben nicht ins Kino - als auf einer Intensivstation zu liegen !

Selbst wenn auf dieser Intensivstation 5 Pflegerund Pflegerinnen allein nur für mich da wären ( weil sie so zahlreich wären in den Kliniken) !

Derart krank zu sein , daß man auf einer Intensivstation liegen muß - ist wahrlich kein (!) Zuckerschlecken !

Insofern ist das Argument mit dem fehlenden Pflegepersonal völliger Quatsch !


Es kann nur gelten : eine Pflichtimpfung für Alle ( es sei denn , man kann aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden ) .

Und zwar umgehend !
Man hätte dies schon im Frühjahr beschließen müssen - aber ALLE Politiker trauten sich nicht - weil die Bundestagswahlen vor der Tür standen !

28.12.2021

@Brigitte P.

Und Ihre Einstellung wird nicht 'humanverträglicher' egal wie stichhaltig Sie Ihr Argument finden.

„Die Hilfspflichten im Gesundheitswesen bestehen bei lebensbedrohlichen Erkrankungen unabhängig vom Auslöser beziehungsweise dem vorangehenden Verhalten des bedürftigen Patienten“, fasst Janssens die Position der Leitlinie zusammen."

"....Leistungsansprüche in unserem solidarischen Gesundheitssystem [werden] aus guten ethischen Gründen nicht von Kriterien wie "Selbstverschulden" oder "Eigenverantwortung" abhängig gemacht werden. Erstens sei im Einzelfall in der Regel nicht hinreichend sicher nachzuweisen, dass die Erkrankung ursächlich auf ein gesundheitsschädigendes Verhalten des Patienten zurückzuführen ist. Zweitens beruhe das Verhalten häufig nicht auf einer freien, selbstbestimmten und damit selbst zu verantwortenden Entscheidung. Drittens fehlen allgemein akzeptierte Standards, für welche selbst verursachten und frei gewählten gesundheitsgefährdenden Handlungen der Einzelne in welchem Ausmaß Verantwortung tragen soll. Dies gilt nicht nur für Übergewicht, Rauchen oder Risikosportarten, sondern auch für die Entscheidung zum Verzicht auf eine SARS-CoV-2-Impfung. Deshalb ist eine Priorisierung knapper akutmedizinischer Ressourcen nach dem Impfstatus nicht akzeptabel"

https://www.divi.de/presse/pressemeldungen/pm-intensiv-und-notfallmediziner-aktualisieren-klinisch-ethische-empfehlungen-zur-priorisierung-und-triage-bei-covid-19

28.12.2021

Es gibt eine Handlungsoption !

Die allgemeine Impfpflicht mit sofortiger Gültigkeit (nicht erst im April) !


Es ist eine Tatsache , daß die Corona-Impfung die Infektionsfolge - schwer zu erkranken und intensivmedizinisch betreut werden müssen , zu einem absolut überwiegenden Maße verhindert !

Daran bestehen keine Zweifel , das ist eine absolute unwiderlegbare Tatsache .

Damit ist der Weg vorgezeigt !

Die allgemeine Impfplicht dient genau jenem Schutz Schwerkranker oder behinderter Menschen , welche ansonsten einer möglichen Triache-Entscheidung ausgesetzt wären !

Denn sind nahezu Alle geimpft, werden die Intensivstationen nicht mehr in der Art überlastet sein , daß es zur Triage kommen muß !

Durch die Impfpflicht ist auch die verfassungsmäßige Verhältnismäßigkeit gewahrt - denn die Impfpflicht ist das weitaus mildeste, geeignete Mittel zur Erreichung des genannten Ziels !

Die allgemeine Impflicht kann bereits am 03.01. beschlossen werden und mit absolutem Hochdruck bereits in der 1. Jahreswoche im BGBl. veröffentlicht sein (das ist die Verkündigung durch den Bundespräsidenten) .

28.12.2021

Was ist eigentlich wenn, nehmen wir einfach zufällig Sie als Beispiel, also Sie nach einem Schlaganfall am Beatmungsgerät im Koma liegen und da kommt jetzt jemand der geimpft und sehr gute Überlebenschancen hat und auch noch sehr viel jünger ist als Sie? Also ich stelle mir das so vor, draußen stehen Ihre Verwandten und hoffen im einen Augenblick noch das Sie durchkommen und im nächsten müssen sie zusehen wie Ihr vom Leben gezeichneter Körper aus dem Bett gezogen wird und ein junger Knackiger Körper dafür sanft in diesem Bett Platz nimmt.

Nein das möchten Sie nicht! Nein das möchte ich nicht! Jedes Leben hat das Recht das es nicht aufgegeben wird. Und wenn wir in Deutschland dies nicht mehr garantieren können, dann liegt es am System aber gewiss nicht an einer ganz ganz ganz kleiner Minderheit an ungeimpften.

28.12.2021

Michael K.
"an einer ganz ganz kleiner Minderheit an ungeimpften"

20 Prozent oder ca. 16 Millionen von ca. 83 Millionen Menschen in Deutschland.

28.12.2021

@Michael K.
Das ein junger Geimpfter wegen Covid19 auf der Intensivstation landet ist äußerst unwahrscheinlich. Somit können wir Ihr Beispiel getrost streichen.

Unser System ist immer noch gut auch wenn es leider in den letzten Jahren heruntergespart wurde. Wer hat dagegen prostestiert? Niemand. Keiner von denen, die jetzt auf die Straße gehen hat es damals getan. Erst jetzt, wo das Thema Impfen da ist, da weist man lauthals auf den jahrelangen Abbau hin. Bis dahin wurde höchsten gejammert und geschimpft wenn Zusatzbeiträge erhoben wurden.
Trotzdem haben wir in Deutschland immer NOCH eine im inetrnationalen Vegrelich gute Quote an Intensivbetten.

Leider macht diese kleine Minderheit einen Großteil der Intensivpatienten aus.

28.12.2021

Herr Michael K.,
Ihr Beispiel wäre stichhaltig, wenn es nur, wie Sie meinen, eine ganz ganz kleine Minderheit an ungeimpften
gäbe. Tatsächlich ist ein Viertel der Erwachsenen nicht geimpft, ein in einer Pandemie ein viel zu niedriger Wert.

28.12.2021

Bisher war ich davon ausgegangen, dass Triage bedeutet, dass unabhängig vom Grund der Erkrankung, Verletzung , rein nach med. Gesichtspunkten, das heisst Genesungschancen über die Reihung der priorisierten Behandlung entschieden wird. Das scheint wohl nicht mehr so zu sein nach Gerichtsbeschluss. Im Klartext heisst das für mich persönlich 74 Jahre alt ohne Vorschäden, dass ich bei einem Unfall oder schwerer Erkrankung im Zweifelsfall zurück stehen muss vor einem Gleichaltrigen mit schweren Vorschäden und wesentlich geringeren Rekonvaleszenz Chancen bzw Überlebenschancen. Das bedeutet die Umkehr aller Naturgesetze. Nein Danke.

28.12.2021

Das heißt im Klartext noch gar nichts. Der Gesetzgeber ist am Zug.

Im Übrigen sehe ich hier keine Naturgesetze, auf die man sich beziehen könnte. Wenn Sie das Darwin-Prinzip in Reinform meinen, dann müssten sich viele in Ihrem Alter heute keine Gedanken mehr über die BVerfG Entscheidung machen. Die bisherigen Pandemiewellen hätten die meisten in Ihrer Altersgruppe vermutlich einfach dahingerafft.

28.12.2021

Antwort an Martin M. Das mit dem Dahinraffen wurde schon bei der Grippe gesagt. Habe mich gegen Grippe nie impfen lassen und werde das auch in Zukunft nicht tun. Nur Corona erschien mir zu bedrohlich wie eine Tropenkrankewit, darum habe ich das Angebot angenommen. Ich will auch keine 100 Jahre alt werden und habe Patientenverfügung gemacht, im Falle einer schweren Erkrankung ohne Aussicht wieder auf die Beine zu kommen, sollen keine lebenserhaltenden Massnahmen getroffen werden. Will nicht in Pflegestufe 3 enden.

28.12.2021

Ich finde es super, dass diese Klage vor dem BVG angestrebt wurde.

Denn wir haben schon eine weiche Triage, wenn planbare OP's verschoben oder Patienten verlegt werden.

Ich würde mir wünschen, dass Impfverweigerer bei einer Triage benachteiligt werden dürfen.

Das würde den Druck sofort vom Kessel nehmen und den Impf-Booster zünden. Denn niemand möchte das Gefühl haben, nicht die bestmögliche Behandlung bekommen zu können. :-)

In diesem Sinne

28.12.2021

Ihre Stellungnahmen sind immer so eindimensional, Herr L. Klingt ja ganz gut, dass Impfverweigerer ruhig hintangestellt werden können sollen. Aber was ist mit all den anderen möglichen Patienten einer Intensivstation, die durch eigenes grob fahrlässiges Verschulden dort landen? Der Lawinenverschüttete, der trotz hoher Lawinengefahr unbedingt den gesperrten Hang befahren musste, der Verunglückte auf der Landstraße, der statt mit erlaubten 100 km/h in der Stunde mit 140 in die Kurve ging? Der Autofahrer, der auf schneebedeckter Fahrbahn mit Sommerreifen unterwegs war... das sind jetzt nur ein paar Beispiele und nur ein Unfallgeschehen betreffend. Es ließe sich leicht auch auf Eigengefährdung durch ungesunde Lebensweise ausdehnen. Wen würden Sie beispielsweise behandeln, wenn zwei gleichaltrige jüngere Männer eingeliefert werden, der eine ist ungeimpft und massiv an Corona erkrankt, der andere geimpft hat aber eine alkoholbedingte lebensbedrohliche Leberzirrhose, ist wegen dieser auch nicht das erste Mal im Krankenhaus.

So schön es klingt und dem eigenen Gerechtigkeitsempfinden entgegenkommt, man geriete in Teufels Küche, ließe man sich auf Ihre Ideen ein.

28.12.2021

@ Maja:

Ich wiederspreche Ihnen entschieden!!!

Bei den genannten Fällen wäre die Überlebenschance elementar!

Auch wenn wir in unserem gutbürgerlichen Denken ALLES wollen geht es nicht.

Triage bedeuted auf gut Deutsch: Je mehr pflege ein Patient benötigt desto weiter rutscht er auf der Beahndlungsliste nach hinten!!!

Wer in einer derartigen Situation bewusst gefährdend handelt muss den Preis, sprich den eigenen Tod bezahlen!!!

Wer ungeimpft ist: shit happens
Wer trotz Lawinengefahr wandert: shit happens etc.

28.12.2021

Und wem beim Verlassenseines Hauses ein Dachziegel auf den Kopf fällt - shit happens. So ein Schmarrn par excelklence.

28.12.2021

@ Maja

Diese Vergleiche mit Folgen aus risikoträchtigem Verhalten werden nicht richtiger, wenn sie noch so oft wiederholt werden. Haben Sie belastbare Zahle, wie stark Intensivstationen belastet werden durch Unfälle wegen riskanten Alltags- oder Sportverhaltens im Vergleich zu aktuellen Daten bzgl. ungeimpfter Coronapatienten?