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Extremismus
09.03.2022

Viel Zustimmung für Urteil zu AfD-Beobachtung

Der Verfassungsschutz will die AfD weiter als Verdachtsfall führen und entsprechend beobachten.
Foto: Federico Gambarini/dpa

Das Kölner Verwaltungsgericht hat dem Verfassungsschutz Recht gegeben: Der Inlandsgeheimdienst darf künftig voraussichtlich die AfD als Ganzes überwachen. Das wird überwiegend begrüßt.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln über eine Einstufung der AfD als sogenannter Verdachtsfall ist vom Zentralrat der Juden in Deutschland, der Gewerkschaft der Polizei und Politikern anderer Parteien begrüßt worden.

AfD-Spitzenvertreter hielten sich am Mittwoch mit Reaktionen eher zurück. Parteichef Tino Chrupalla sagte der Deutschen Presse-Agentur auf Nachfrage, man müsse nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, um das weitere Vorgehen erörtern zu können. "Wir lassen uns durch das Urteil in unserer Oppositionspolitik nicht beeindrucken."

Das Gericht hatte am Dienstag entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall einstufen und beobachten darf. Die Partei hatte versucht, das zu verhindern. Eine solche Einstufung ermöglicht dem Verfassungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen die Überwachung von Kommunikation sowie den Einsatz von V-Leuten und anderen nachrichtendienstlichen Mitteln. Es ist aber noch nicht rechtskräftig - Berufung ist möglich. Chrupalla hatte gesagt, die AfD werde auf der Grundlage der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden, ob sie weitere Rechtsmittel einlegen werde.

Schuster: AfD ist Wolf im Schafspelz

"Mit der Einstufung als Verdachtsfall wird das wahre Gesicht der AfD, das vielfach Züge einer rechtsextremen Fratze trägt, endgültig sichtbar werden", erklärte Zentralratspräsident Josef Schuster am Mittwoch. Er warf der Partei vor, sich in den vergangenen Monaten als "Wolf im Schafspelz" dargestellt zu haben. "Um eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz abzuwenden, hat sie versucht, sich ein Deckmäntelchen der Bürgerlichkeit überzuwerfen."

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte im ZDF-"Morgenmagazin" zum Urteil, politisch sei das ein weiteres Signal an die Bürger, sich sehr genau zu überlegen, "ob man einer solchen Partei die Stimme geben kann, die eben ein Verdachtsfall ist, mindestens ein gespaltenes Verhältnis zu unserem Rechtsstaat zu haben". Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Konstantin Kuhle sprach von nötiger Rechtssicherheit für die Bekämpfung des Rechtsextremismus. "Der Beschluss zeigt: Die AfD ist so bürgerlich wie ein Springerstiefel."

Auch von SPD-, Grünen- und CSU-Politikern wurde das Urteil begrüßt. Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) sagte, das Urteil sende ein "deutliches Signal an alle Verfassungsfeinde". Die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Lamya Kaddor, sprach von einem guten Tag "für unsere Demokratie". Die AfD sei "eine Schande für Deutschland" und habe "starke verfassungsfeindliche Bestrebungen", schrieb CSU-Generalsekretär Stephan Mayer bei Twitter. "Gut, dass sie nun durch den Verfassungsschutz beobachtet werden kann."

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) teilte mit, sie sehe sich in ihrer Einschätzung "über die von der AfD ausgehenden Gefahr für die Demokratie und das Zusammenleben hierzulande" bestätigt. "Die AfD ist mindestens in größeren Teilen eine extremistische Partei, die menschenfeindliche Ansichten vertritt", sagte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow.

Auswirkungen auf öffentlichen Dienst?

Nach Einschätzung des Verfassungsschutzes könnte das Urteil auch Auswirkungen auf Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben, die Mitglied der AfD sind. Jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst habe sich den Zielen der Verfassung verpflichtet, sagte Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang im ZDF-"Morgenmagazin". Er könne sich vorstellen, dass es Einzelfallprüfungen zur Frage geben werde, ob diese Beschäftigten im öffentlichen Dienst bleiben könnten.

Ein politisches Engagement in der AfD und der Polizistenberuf passten nicht zusammen, sagte GdP-Chef Malchow. Die Polizei hierzulande handele nicht politisch motiviert, sondern agiere im Rahmen von Recht und Gesetz sowie auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

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