Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Reformvorschlag: Bundestag soll von 736 auf 630 Abgeordnete schrumpfen

Reformvorschlag
12.03.2023

Bundestag soll von 736 auf 630 Abgeordnete schrumpfen

Der Plenarsaal des Bundestags.
Foto: picture alliance / Kay Nietfeld, dpa

Die Ampel passt ihre Vorschläge zur Verkleinerung des Bundestags noch einmal an. Das Parlament soll nicht mehr ganz so stark schrumpfen - und für eine Fraktion gibt es eine unangenehme Überraschung.

Der Bundestag soll nach der nächsten Wahl von derzeit 736 auf dauerhaft 630 Abgeordnete schrumpfen - und damit nicht ganz so stark wie ursprünglich geplant. Darauf haben sich die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP verständigt, wie die Deutsche Presse-Agentur am Sonntag aus Koalitionskreisen erfuhr. Die Ampel-Koalition hatte ihren ersten Entwurf für eine Wahlrechtsreform Ende Januar in den Bundestag eingebracht. Darin waren noch 598 Sitze im Bundestag vorgesehen.

Diese Zahl wird nun auf den letzten Metern noch einmal erhöht, um die Zahl "verwaister Wahlkreise" zu verringern, aus denen kein direkt gewählter Abgeordneter ins Parlament entsandt wird. Der Änderungsantrag liegt der dpa vor, zuerst berichtete das Nachrichtenportal "Pioneer" darüber. Die Reform soll am Donnerstag oder Freitag im Bundestag verabschiedet werden.

Problem für die Linke? "Grundmandatsklausel" gestrichen

Neben der geänderten Parlamentsgröße enthält der Koalitionsantrag noch eine andere Änderung, die vor allem der Fraktion der Linken gegen den Strich gehen dürfte: Die sogenannte Grundmandatsklausel entfällt. Danach können Parteien, die weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten, trotzdem in den Bundestag einziehen, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewinnen. Diese Klausel kam bisher vier Mal zum Tragen: 1953 und 1957 profitierte die Deutsche Partei (DP) davon, 1994 die PDS und 2021 deren Nachfolgepartei Die Linke, die mit 4,9 Prozent der Zweitstimmen an der 5-Prozent-Hürde scheiterte.

Überhangmandate entfallen

Über die Reform wird seit Jahren diskutiert, weil die Mitgliederzahl des Bundestags zuletzt immer weiter gewachsen ist. 2021 erreichte sie die Rekordgröße von 736 Abgeordneten. Der Grund ist das deutsche Wahlsystem mit seinen zwei Stimmen. Mit der ersten kann man in seinem Wahlkreis - davon gibt es 299 - eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten direkt wählen. Über die Zweitstimme berechnet sich der Anteil der Sitze, den eine Partei im Bundestag bekommt.

Stehen einer Partei über die Zweitstimme eigentlich weniger Sitze zu, als sie über die Erststimme Wahlkreise gewonnen hat, bekommt sie sogenannte Überhangmandate zugesprochen. Die anderen Parteien erhalten dafür wiederum Ausgleichsmandate.

Beides soll nun wegfallen. Der Bundestag wird damit eine gesetzlich festgelegte Größe von 630 Abgeordneten haben. Die Zahl der Wahlkreise bleibt bei 299. Es werden aber 331 Mandate statt wie ursprünglich vorgesehen 299 über die Landeslisten vergeben. Damit soll die Zahl der Abgeordneten, die einen Wahlkreis über die Erststimmen gewinnen und trotzdem nicht in den Bundestag kommen, möglichst klein gehalten werden.

Keine Einigung mit der Union

Mit der Union konnten sich die Koalitionsfraktionen nicht einigen. Vor allem die CSU ist gegen die Pläne der Ampel. Sie profitierte bisher von den Überhangmandaten besonders. Der Reformvorschlag der Union sieht eine Reduzierung der Zahl der Wahlkreise von 299 auf 270 vor. Damit würde dann auch die Zahl der Überhang- und Ausgleichsmandate deutlich sinken.

Auf jeden Fall spart die Schrumpfkur Steuergelder, die für Abgeordnetendiäten, Mitarbeiter, Büros und Reisen anfallen. Im Haushalt 2023 werden für den Bundestag Kosten von insgesamt rund 1,14 Milliarden Euro veranschlagt. 2018 waren es 974 Millionen Euro, 2016 laut Bundesfinanzministerium noch rund 857 Millionen Euro.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.