Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Trump-Prozess: Zeuge bestätigt Deal zur Beseitigung negativer Berichte

Trump-Prozess
23.04.2024

Zeuge bestätigt Deal zur Beseitigung negativer Berichte

Donald Trump will im November erneut zum Präsidenten gewählt werden. Doch derzeit sitzt er bei seinem eigenen Strafprozess im Zusammenhang mit Schweigegeldzahlungen an einen Pornostar.
Foto: Brendan McDermid/Pool Reuters/AP, dpa

Hat Donald Trump Schweigegeld gezahlt, um seine Chancen bei der US-Wahl 2016 zu verbessern? Die Aussage eines wichtigen Zeugen dürfte ihn schmerzen.

Ein zentraler Zeuge im Prozess gegen Donald Trump um Schweigegeld für eine Pornodarstellerin hat bestätigt, dass er dem früheren US-Präsidenten vor der US-Wahl 2016 bei der Beseitigung unliebsamer Geschichten geholfen hat.

Der ehemalige Herausgeber des Trump-nahen Boulevardblattes "National Enquirer", David Pecker, sagte vor Gericht in New York, er habe Mitte August 2015 an einem Treffen mit Trump und dessen Anwalt Michael Cohen teilgenommen. Dort habe Pecker zugesagt, alle negativen Gerüchte über Trump oder "über Frauen, die Geschichten verkaufen wollen", sofort an Anwalt Cohen melden zu wollen. Damit habe Cohen potenziell schädliche Berichte "beseitigen" können. Es sei Pecker zufolge darum gegangen, Trumps Wahlkampf zu unterstützen. Deswegen habe er auch eine Reihe von Schmähartikeln über dessen Konkurrenten veröffentlicht.

Die Anklage wirft Trump vor, er habe den Ausgang der US-Präsidentenwahl 2016 mit der Zahlung von 130.000 Dollar Schweigegeld an Sex-Darstellerin Daniels beeinflussen wollen. Die Transaktion selbst war zwar nicht illegal, bei der Rückerstattung des Geldes an seinen Anwalt Cohen habe Trump jedoch Geschäftsunterlagen gefälscht, um ihren eigentlichen Zweck zu verschleiern, so die Vorwürfe.

Prozess könnte US-Wahlkampf beeinflussen

Es handelt sich um den ersten Strafprozess gegen einen Ex-Präsidenten in der US-Geschichte. Trump könnten bei einer Verurteilung mehrere Jahre Haft drohen; die Strafe könnte aber auch zur Bewährung ausgesetzt werden. Auch eine Geldstrafe wäre möglich. Der Fall könnte den US-Wahlkampf beeinflussen. Trump (77) will im November erneut zum Präsidenten gewählt werden. Er hat auf nicht schuldig plädiert.

Mit der Vernehmung Peckers will die Staatsanwaltschaft ihre Behauptung stützen, dass es Trumps Ziel war, seinen Wahlkampf vor negativen Berichten zu schützen, um bessere Chancen bei der Abstimmung im November 2016 zu haben. Dies soll einer möglichen Argumentation der Verteidigung entgegenwirken, dass es Trump bei der Zahlung an Pornostar Daniels lediglich darum gegangen sei, Schaden von seiner Familie abzuwenden, dass es sich also lediglich um eine private Zahlung ohne Bezug zur US-Wahl gehandelt habe.

Ex-Herausgeber: Story gekauft - und unterdrückt

Pecker bestätigte zudem die Zahlung von 30.000 Dollar durch den "National Enquirer" an einen Angestellten im Trump Tower in New York, der behauptet hatte, er wisse von Trumps Vaterschaft eines außerehelichen Kindes. Der Ex-Herausgeber sagte, er habe die Exklusivrechte "wegen der möglichen Verlegenheit" gekauft, in die die Geschichte Trumps Wahlkampf gebracht hätte - und damals nicht die Intention gehabt, die Story zu veröffentlichen. Cohen habe ihm daraufhin gesagt, der Chef werde sich über die Unterdrückung der Geschichte "sehr freuen".

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.