Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Verfassungsrat: Keine Volksabstimmung über Rentenreform in Frankreich

Verfassungsrat
03.05.2023

Keine Volksabstimmung über Rentenreform in Frankreich

Gewerkschafter haben aus Protest gegen die Rentenreform ein riesiges Transparent auf der Spitze des Arc de Triomphe angebracht (Archivbild.)
Foto: Michel Euler/AP, dpa

Der Verfassungsrat in Paris lehnt einen zweiten Antrag auf eine Volksabstimmung ab. Mit der inzwischen in Kraft gesetzten Reform steigt das Renteneintrittsalter künftig schrittweise auf 64 Jahre.

Die Gegner der umstrittenen Rentenreform in Frankreich sind mit einem weiteren Anlauf gescheitert, das längst beschlossene Vorhaben vielleicht doch noch zu kippen. Der Verfassungsrat in Paris hat auch einen zweiten Antrag der Opposition auf eine Volksabstimmung abgewiesen.

Große Aussichten für die Opposition oder die Gewerkschaften, die Reform von Präsident Emmanuel Macron doch noch zu stoppen, gibt es nun nicht mehr.

Bereits Mitte April hatte der Verfassungsrat einen ersten Antrag auf ein Referendum zur Deckelung des Renteneintrittsalters auf 62 Jahre als unzulässig abgewiesen. Außerdem hatte er die Reform grundsätzlich für rechtens befunden. Insofern waren dem zweiten Antrag wenig Erfolgsaussichten eingeräumt worden.

Renteneintrittsalter steigt schrittweise auf 64 Jahre

Mit der von Macron inzwischen in Kraft gesetzten Reform steigt das Renteneintrittsalter vom 1. September an schrittweise auf 64 Jahre. Die Proteste gegen das Vorhaben aber dauern an. Zuletzt kam es am 1. Mai zu Massenkundgebungen gegen die Reform. Am 6. Juni haben die Gewerkschaften erneut zu Demonstrationen aufgerufen.

Macron und seine Regierung setzen unterdessen auf eine Beruhigung der Lage und wollen möglichst schnell zu anderen Themen übergehen. Um wieder mehr Vertrauen in der Bevölkerung zu gewinnen, stellte Premierministerin Élisabeth Borne vor einer Woche ein 100-Tage-Programm mit Verbesserungsschritten in Bereichen wie Bildung, Gesundheit und Innerer Sicherheit vor.

Wie schon bei der Rentenreform steckt die Regierung aber in der Klemme, da sie im Parlament seit den Wahlen im vergangenen Sommer nicht mehr über eine absolute Mehrheit verfügt. Ein neues Migrationsgesetz verschob Borne darum auf den Herbst.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.