Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Wahlbetrug: Erfolg für Trump: Verfahren in Georgia verzögert sich

Wahlbetrug
08.05.2024

Erfolg für Trump: Verfahren in Georgia verzögert sich

Staatsanwältin Fani Willis sagt während einer Anhörung im Wahlbetrugsverfahren gegen Ex-Präsident Donald Trump in Georgia aus.
Foto: Alyssa Pointer/AP, dpa

In Georgia wird Ex-Präsident Trump versuchte Wahlfälschung vorgeworfen. Doch im Fokus stand zuletzt die Staatsanwältin. Trump will ihren Rückzug. Nun schaltet sich ein Berufungsgericht ein.

Weiterer juristischer Erfolg für Ex-Präsident Donald Trump: Ein Berufungsgericht wird sich mit der Frage beschäftigen, ob die leitende Staatsanwältin im Wahlbetrugsverfahren gegen Trump im US-Bundesstaat Georgia ihre Ermittlungen weiterführen darf. Das Gericht in Atlanta teilte mit, einem entsprechenden Antrag Trumps stattzugeben. Damit dürfte sich ein möglicher Prozessbeginn verzögern. 

Im März hatte ein Gericht entschieden, dass Staatsanwältin Fani Willis nicht von dem Fall abgezogen werden muss. Die Belege der Gegenseite reichten nicht aus, um Willis einen Interessenkonflikt nachzuweisen, urteilte der zuständige Richter, Scott McAfee. 

Trump und mehrere andere Menschen sind in Georgia wegen ihrer Versuche angeklagt, den Ausgang der Präsidentenwahl 2020 in dem Bundesstaat umzukehren. Der Republikaner hatte damals gegen den Demokraten Joe Biden verloren. Trump wird vorgeworfen, unter anderem durch Druck auf politische Verantwortliche im Bund und in Bundesstaaten wie Georgia versucht zu haben, das Wahlergebnis nachträglich zu ändern.

Verfahren könnte in sich zusammenfallen

Im Fokus des Verfahrens in Georgia stand zuletzt aber Staatsanwältin Willis. Anwälte Trumps und weiterer Beschuldigter warfen ihr vor, von einer Beziehung zu einem anderen Staatsanwalt in dem Fall unrechtmäßig finanziell profitiert zu haben. Der Vorwurf lautete, der Staatsanwalt Nathan Wade sei in seiner Position überbezahlt worden und habe Willis zu gemeinsamen Luxusurlauben eingeladen. Willis wies das zurück. Richter McAfee entschied, dass durch die Beziehung ein "Anschein der Unangemessenheit" bestehe und dieser ausgeräumt werden müsse. Wade zog sich daraufhin aus dem Verfahren zurück. 

Es ist offen, wann das Berufungsgericht in Georgia nun eine Entscheidung treffen wird. Diese kann im Anschluss noch vor dem Obersten Gericht des Bundesstaats angefochten werden. Sollte Willis von dem Fall abgezogen werden, könnte das Verfahren in sich zusammenfallen. 

Trump konnte bereits am Dienstag einen juristischen Erfolg erzielen. In der Affäre um die Mitnahme geheimer Regierungsdokumente wurde der offizielle Beginn des Prozesses in Florida gegen ihn auf unbestimmte Zeit verschoben. Insgesamt ist Trump in vier Strafverfahren angeklagt - neben den Verfahren in Georgia und Florida läuft noch ein weiteres Wahlbetrugsverfahren in der US-Hauptstadt Washington und ein Schweigegeld-Prozess in New York. Dies ist der einzige Prozess gegen Trump, der bisher offiziell begonnen hat. Seit Wochen sitzt Trump regelmäßig stundenlang im Gerichtssaal. Nach der US-Präsidentschaftswahl im November möchte er erneut ins Weiße Haus einziehen.

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.