Mord im Internat: Zehn Jahre Haft
Ein 18 Jahre alter Internatsschüler ist in Ulm wegen Mordes an einem Mitschüler und versuchter Anstiftung zum dreifachen Mord zur höchsten Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Die Jugendkammer des Landgerichts sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass der damals 17-Jährige am 17. Mai in Schelklingen bei Ulm sein 16 Jahre altes Opfer wegen eines Streits um 50 Euro mit zwei Messerstichen tötete.
Zudem beauftragte er einen Mitgefangenen in der Untersuchungshaft, zusammen mit einem Bruder des Angeklagten drei Zeugen zu töten und deren Leichen unkenntlich zu machen. Sein Zellengenosse wandte sich allerdings noch während der Haft an die Polizei. Die Richter folgten mit ihrem Urteilsspruch dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte in dem nicht öffentlichen Prozess einen Schuldspruch wegen Totschlags sowie eine Strafdauer unterhalb der Höchststrafe gefordert.
In das Urteil mit einbezogen wurde eine Verurteilung aus dem vergangenen Jahr. Der geständige Täter war damals wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. In der renommierten Urspringschule wollte er als externer Schüler bis Pfingsten den Abschluss der zehnten Klasse schaffen. Nach Angaben von Schulleiter Michael Deckwerth war er zunächst als Gastschüler probeweise zugelassen. Von anderen Schulen war er zuvor abgewiesen worden, worüber die Urspringschule laut Deckwerth ebenso wie über die Bewährungsstrafe nicht informiert worden war.
Die Tat hatte an der Schule und der Region große Bestürzung ausgelöst. Das Opfer des damals 17-Jährigen wurde am 17. Mai gegen 5.00 Uhr von einem Mitschüler vor der Haustür seiner idyllisch gelegenen kleinen Wohnanlage stark blutend am Boden liegend gefunden. Mehrere Messerstiche hatten den Jugendlichen in den Oberkörper getroffen, zwei davon waren tödlich.
Für den Vater des Mörders wird der Prozess gegen seinen Sohn noch ein gerichtliches Nachspiel haben. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der versuchten Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage eingeleitet. Er soll laut Anklagebehörde am Abend des ersten Verhandlungstages eine Bekannte seines Sohnes angerufen und sie aufgefordert haben, vor Gericht auszusagen, der Tat sei eine Beleidigung des Opfers vorausgegangen. Die Frau sollte noch weitere drei Zeugen auffordern, dasselbe auszusagen.
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