Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Reise
  3. Codeshare Flüge: Welche Vorteile die Kooperation von Fluglinien für Sie hat.

Codeshare Flüge
10.05.2023

Warum nicht jeder mit der Fluglinie fliegt, die er gebucht hat

Bei Lufthansa gebucht, aber mit einer anderen Airline geflogen? Das nennt sich Codeshare.
Foto: Boris Roessler, dpa (Symbolbild)

Durch Codeshare können Fluggesellschaften Flugtickets anderer Airlines unter ihrem Namen verkaufen. Was für Sie als Verbraucher erstmal ärgerlich erscheint, hat eigentlich viele Vorteile - vor allem wenn es um Ihre Flugrechte bei Ausfall geht.

Beim Codeshare, auch Code-Sharing genannt, kooperieren verschiedene Luftfahrtunternehmen miteinander. Damit dürfen Fluggesellschaften einen Teil ihres Sitzplatzkontingents im Namen ihres Unternehmens und ihrer Flugnummern verkaufen. Fluggesellschaften teilen sich also die Linienflüge und damit Flugnummern (Codes).

Codeshare Partner-Airlines

Die meisten Airlines gehen transparent mit dem Angebot von Codeshare Flügen um. Häufig finden sich Informationen zu den Kooperationspartnern auf der Internetseite der Fluglinie. Die meisten Codeshare Flüge finden dabei innerhalb von Partner-Airlines statt. Für Lufthansa sind diese Partner-Airlines zum Beispiel Air Canada oder Singapore Airlines.

Codeshare Flug: Wo kann ich einchecken?

Bei Codeshare Flügen checken Sie bei der Fluglinie ein, mit der Sie ihre Reise beginnen. Die Fluglinie finden Sie gewöhnlich im Buchungsprozess, in der Buchungsbestätigung und auf Ihrem (Online-)Ticket. Auch den Online-Check-In führen Sie bei der ersten angegebenen Fluglinie durch.

Falls Sie Fragen oder Änderungen zu Ihrem Ticket haben, sollten Sie sich besser direkt an die Codeshare Airline wenden. Sollte die Airline, bei der Sie den Flug gebucht haben, nicht der Eigentümer Ihres Flugtickets sein, können deren Berater für Sie keine Änderungen vornehmen.

Codeshare Flug: Was passiert mit meiner Sitzplatzreservierung?

Die Sitzplatzreservierung kann auch für Langstreckenflüge gebucht werden, die als Codeshare Flug durchgeführt werden. Der Vertrag muss dafür allerdings mit der Fluggesellschaft bestehen, über die der Flug beziehungsweise die Flüge gebucht worden sind, so die Lufthansa.

Video: ProSieben

Codeshare Flug erkennen

Codeshare Flüge werden mit "operated by..." oder "durchgeführt von..." gekennzeichnet. Die Kennzeichnung findet sich meistens bereits im Online-Buchungsprozess, in der Buchungsbestätigung und/oder auf den Tickets. Bei manchen Airlines kann man Codeshare Flüge auch über die Ticketnummer erkennen, die von den regulären Ticketnummern für Tickets der eigenen Fluggesellschaft abweicht, so zumindest bei LOT Airlines.

Lesen Sie dazu auch

Codeshare Flug Entschädigung: Fluggastrechte

Die EU-Verordnung 261/2004 vom 11. Februar 2004 setzt strengere Regelungen für Fluggastrechte fest. So verpflichtet sich der Linienflugverkehr, die festgelegten Schutzstandards zu erhöhen und die Fluggastrechte zu stärken. Nach dieser Verordnung weitet sich der Schutz von Fluggästen auf Flüge von Außerhalb der EU in die EU aus - allerdings nur wenn der Flug von einer EU-Fluglinie durchgeführt wird. Diese Vereinbarung gilt auch für Codeshare Flüge.

Nach EU-Verordnung 261/2004 haben Fluggäste bei Ausfall oder Verspätung des Fluges das Recht, ihren Flug gegen Rückerstattung des Flugpreises zu stornieren oder unter für sie passenden Bedingungen fortzusetzen. Die Fluggesellschaft ist zusätzlich dazu verpflichtet, die Fluggäste über ihre Rechte im Fall von Nichtbeförderung oder Annulierung zu informieren.

Deutsche Fluggesellschaften, die Codesharing Flüge bei Drittstaatenunternehmen (Nicht-EU-Unternehmen) anbieten, müssen nach Luftfahrt-Bundesamt sicherstellen, dass ihre Partnergesellschaft über ein gültiges IOSA-Audit (internationale Sicherheitsprüfung) verfügt. Außerdem sind sie verpflichtet, das Luftfahrt-Bundesamt unter anderem über die AOC (Luftverkehrsbetreiberzeugnis)-Nummer und das Herkunftsland zu informieren. Diese Vorschriften sollen die Sicherheit der Fluggäste gewährleisten.

Codeshare Flug Vorteile

Codeshare Flüge anzubieten, hat vor allem für die Airlines Vorteile. Für die Fluggäste ergeben sich vor allem zwei große Vorteile: Mehr Reiseziele und eine größere Auswahl an Abflugzeiten. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, mehrere Flüge verschiedener Airlines bei einer Fluggesellschaft zu buchen. Nur durch diese geschlossene Buchung können Sie von Ihrem Recht auf Entschädigung Gebrauch machen. Die Kooperation der Unternehmen ermöglicht es Ihnen, wenn Ihr Flug ausgefallen ist, Ansprüche auf weitere Flüge geltend zu machen.