Revision im Prozess um zersägte Leiche
Mit dem Augsburger Prozess um die zersägte Leiche eines Polizisten wird sich nun der Bundesgerichtshof befassen müssen.Die Verteidigung der Ehefrau hat Revision eingelegt.
Mit dem Augsburger Prozess um die zersägte Leiche eines Polizisten wird sich der Bundesgerichtshof befassen müssen.
Der Münchner Anwalt der wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten Ehefrau des Opfers hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Das bestätigte das Landgericht Augsburg. Die Verteidigung hatte eine zeitlich begrenzte Haftstrafe wegen Totschlags bei verminderter Schuldfähigkeit der Angeklagten gefordert.
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