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10.12.2007

Bedienungsanleitung für Minikreisel - Doch Fragen bleiben

Bobingen (mage) - Lkw-Fahrern bieten inzwischen Übersichtstafeln quasi eine Bedienungsanleitung zum Abbiegen im neuen Minikreisel an der Hochstraße. Das soll verhindern, dass sie noch öfters das Schutzgeländer streifen. Doch nicht endgültig geklärt sind Fragen am neuen Minikreisel an der Hochstraße für abbiegende Autofahrer und für Fußgänger.

Bobingen (mage) - Lkw-Fahrern bieten inzwischen Übersichtstafeln quasi eine Bedienungsanleitung zum Abbiegen im neuen Minikreisel an der Hochstraße. Das soll verhindern, dass sie noch öfters das Schutzgeländer streifen. Doch nicht endgültig geklärt sind Fragen am neuen Minikreisel an der Hochstraße für abbiegende Autofahrer und für Fußgänger. Wann muss ein Autofahrer beim Verlassen des Kreisverkehrs Fußgängern den Vorrang einräumen, wann hat umgekehrt der Kraftfahrer Vorfahrt. Die Antwort lautet: kommt drauf an.

Zum Beispiel ist die bauliche Situation an der Einmündung des Wolfsgäßchens anders als gegenüber an der Maria-Hilf-Straße.

Dies ist ein Problem, sagte schon bei der Bürgerversammlung ein Vertreter der örtlichen Polizeiinspektion. Gut wäre eine klare Regelung, die auch ein Ortsfremder sofort erkennt.

Bei mehreren Ortsbegehungen äußerten sich Experten. Die Stadtverwaltung schloss daraus:

Die aus dem Kreisverkehr ausfahrenden, nach rechts abbiegenden und daher blinkenden Autofahrer, sind wartepflichtig wie an einer anderen Kreuzung auch und müssen die Fußgänger daher queren lassen. Rechtsgrundlage hierfür ist der Paragraf neun der Straßenverkehrsordnung. Fährt ein Autofahrer aber auf den Kreisverkehr zu, dann hat er Vorfahrt und der Fußgänger ist wartepflichtig.

Die vorhandenen Verkehrsinseln als Querungshilfen für Fußgänger sind also kein Zeichen, dass Fußgänger hier immer bevorrechtigt wären.

Rechtlich gesehen würde im Streitfall eine Rolle spielen, ob die Fußgängerinseln Teil der Kreuzungsanlage sind oder nicht und ob dies auch ein Ortsunkundiger sofort richtig erfasst.

Polizei will Erfahrungen in Königsbrunn dokumentieren

Ende November fand dazu eine Ortsbegehung mit Vertretern der Bobinger Stadtverwaltung, der Polizeidirektion, des Straßenbauamtes und der Verkehrsbehörde des Landratsamtes statt. Dabei wurde auch über einen Zebrastreifen an allen vier Armen des Kreisverkehrs gesprochen.

Allerdings müssten dann noch einige Schilder zusätzlich aufgestellt werden und auch eine zusätzliche Beleuchtung für die Zebrastreifen wäre nötig.

Die Polizei bot an, die Erfahrungen mit Zebrastreifen an Kreisverkehren in Königsbrunn zu dokumentieren und die Ergebnisse zu erläutern. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im Januar vorliegen.

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