"Das Fahrverhalten war kriminell"
Schwabmünchen (uri) - "Das war keine normale Trunkenheitsfahrt. Das Fahrverhalten war schon kriminell", musste sich der Angeklagte vom Richter sagen lassen. Darüber hinaus hielt Heinrich Heitzer dem Mann vor, dass seine Aussage teilweise vor "Selbstmitleid" triefe. Wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort sowie wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr wurde jetzt vor dem Schwabmünchner Amtsgericht der 41-Jährige zu einer Gesamtgeldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt. Außerdem muss er auf seinen Führerschein noch ein Jahr und zwei Monate verzichten. Seit fünf Monaten ist er bereits "ohne".
"Da hätte viel mehr passieren können", sagte der Richter, der in seiner Urteilsbegründung keinen Zweifel ließ, dass der Angeklagte unter anderem aufgrund seiner derzeitigen Lebensumstände "noch ganz gut weggekommen" sei.
"Da haben Sie sich ja eine regelrechte Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert. Auch hatten Sie eine außerordentlich hohe Blutalkoholkonzentration (1,84 Promille)", kritisierte die Staatsanwältin. Bei ihrem Antrag (140 Tagessätze sowie ein Jahr und drei Monate Führerscheinsperre) zog Dorothee Ledig einerseits das Geständnis, andererseits aber auch die beiden Vorstrafen mit ins Kalkül.
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