Ein Schüler schwänzt seine eigene Gerichtsverhandlung
Plus Weil ein Schüler zu seiner Gerichtsverhandlung nicht erscheint, macht die Richterin kurzen Prozess. Was ihm vorgeworfen wird und was ihn nun erwartet.
Ein Schüler soll im Landkreis Augsburg in ein Haus eingedrungen sein und Geld gestohlen haben. Doch zum Prozess kommt er nicht. Genauso wenig wie der Geschädigte und eine Zeugin. Da macht die Richterin sprichwörtlich kurzen Prozess.
Weil zum Verhandlungstermin am Amtsgericht Augsburg weder der Angeklagte noch der Geschädigte und auch nicht die als Zeugin geladene Polizeibeamtin erschienen waren, schloss die Richterin das Verfahren vorläufig ab, indem sie noch im Gerichtssaal einen Strafbefehl verhängte. Der junge Mann soll nun eine Strafe von 1800 Euro zahlen.
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