Es geht jetzt hoch hinaus in Kleinaitingen
Im Altortbereich von Kleinaitingen können nun bis zu 13,5 Meter hohe Gebäude errichtet werden. Diskussionen gibt es im Gremium ebenfalls wegen zweier geplanter Doppelhäuser. So ist der Stand beim Bürgerbus.
Wie groß darf ein Gebäude im Altortbereich von Kleinaitingen sein? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Gemeinderat bereits vor mehreren Wochen (wir berichteten). Grund war die Bauvoranfrage eines Bauunternehmers, der an der Ecke Hauptstraße/Raiffeisenstraße ein zweigeschossiges Gebäude mit insgesamt sechs Wohnungen und einer Firsthöhe von 13,4 Meter, gemessen vom Fußboden, errichten wollte. Eine Entscheidung wurde damals vertagt, da zuerst Vergleichswerte vorliegen sollten. Nun hat der Gemeinderat bei seiner jüngsten Sitzung eine Entscheidung getroffen.
Die Firsthöhe der umliegenden Gebäude liege meist bei 11,5 bis zwölf Meter, im Ausnahmefall bei knapp 12,5 Meter. Eine Maximalhöhe ist im derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan für den Altortbereich aber nicht vorgesehen. Bürgermeister Rupert Fiehl sah die jetzige Bauvoranfrage genau wie Gemeinderat Herbert Schmid positiv, da dadurch Wohnraum geschaffen werde. Im Gremium wurde diskutiert, wie hoch die maximal erlaubte Firsthöhe sein soll. Dritte Bürgermeisterin Marga Dorfmiller-Kapetanopulos war der Meinung, dass es nicht mehr als 13,5 Meter sein sollten. Diesem Vorschlag stimmten alle Gemeinderäte außer Thomas Heiß zu. Diese maximale Firsthöhe wurde in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen. Der Bauvoranfrage für das Gebäude an der Hauptstraße wurde anschließend einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
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