Freinacht: Harmloser Streich oder Sachbeschädigung?
Die Polizei erklärt, wie sie sich auf diese Nacht vorbereitet und was Hausbesitzer beachten sollten
In der Freinacht, die Nacht vom 30. April auf den 1. Mai, werden vielerorts Streiche gespielt. Doch wo ist die Grenze zwischen einem harmlosen Streich und Ärger mit der Polizei? Und was hat das Ganze mit dem Brauchtum zu tun?
Was in der Freinacht verboten ist
Besonders beliebt ist es beispielsweise, Autos mit Toilettenpapier einzuwickeln. „Das Klopapier mache ich schnell weg und fahre dann mit dem Auto los“, sagt Robert Künzel, der stellvertretende Leiter der Polizeiinspektion Schwabmünchen. „Das ist an der Grenze und wird unterschwellig toleriert.“ Grundsätzlich gilt aber: In der Freinacht ist nur dasselbe erlaubt wie in allen anderen Nächten auch. Im Klartext: Sobald eine Sachbeschädigung vorliegt oder Gegenstände in ihrer Wirkung eingeschränkt werden, hört der Spaß auf. Beispielsweise kann eine Nötigung vorliegen, wenn das Auto so verunstaltet wird, dass man „stundenlang nicht wegkommt“. Ausgehobene Gullydeckel sind für Autofahrer extrem gefährlich und verboten. Lustig ist das freilich nicht und steht auch ohne Zusammenhang mit der Freinacht. Denn der hierzulande übliche Brauch, Dinge, die nicht aufgeräumt wurden, an den Maibaum des jeweiligen Ortes zu schleppen, wird immer weniger praktiziert. Solange dabei nichts beschädigt wird und die Eigentümer ihre Dinge dort oder an einem anderen zentralen Platz im Ort wiederfinden, ist alles okay, sagt auch die Polizei: „Die Gartentüre sollte man schon abschließen und die Pflanzenkübel reinstellen, sonst muss man sich nicht wundern, wenn sie in dieser Nacht weg sind.“
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.