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  3. Landkreis Augsburg: 41-Jähriger wird in Augsburg für Tritt gegen Kopf eines Mannes verurteilt

Landkreis Augsburg
20.01.2021

41-Jähriger wird in Augsburg für Tritt gegen Kopf eines Mannes verurteilt

Weil er einem Mann in einer Bar im Landkreis Augsburg mit dem Fuß gegen den Kopf getreten hatte, musste sich ein 41-Jähriger vor Gericht verantworten.
Foto: Jakob Stadler (Symbolfoto)

Plus In einer Bar im südlichen Landkreis Augsburg hat ein 41-Jähriger einem Mann mit dem Fuß gegen den Kopf getreten. Dafür muss er sich vor Gericht verantworten.

Weil er einem Mann in einer Bar mit dem Fuß gegen den Kopf getreten hatte, musste sich ein 41-Jähriger vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten. Der Weg bis zur Urteilsfindung war zäh, dann aber ging es recht schnell im Gerichtsverfahren um eine Schlägerei. Im zweiten Anlauf wurde der Angeklagte wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1350 Euro verurteilt.

Es war im Oktober 2019, als sich ein 30-jähriger gelernter Bäcker und sein gleichaltriger Kumpel nach dem Vorglühen abends in einer Bar einfanden. Dort tranken die beiden Männer weiter. Nach Mitternacht gerieten sie dann in einen Streit mit dem 41-jährigen Angeklagten. Die Ursache konnte nie ergründet werden.

Schlägerei im Landkreis Augsburg: Fußtritte nicht so schwer wie gedacht

Dabei schlug der Angeklagte den 30-Jährigen zu Boden. Anschließend trat er dem wohl kurzfristig bewusstlosen Kontrahenten mit dem Fuß gegen den Kopf. Zunächst war die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass für das Opfer aufgrund der Fußtritte Lebensgefahr hätte bestehen können. Auch dann noch, als bekannt wurde, dass der Geschädigte bereits nach wenigen Stunden wieder aus dem Krankenhaus entlassen wurde, weil praktisch keine Verletzungen festzustellen gewesen waren.

Diesem Umstand war es unter anderem geschuldet, dass Richterin Birgit Demeter die erste Verhandlung im vergangenen Juni ausgesetzt und Nachermittlungen angeordnet hatte. Ein Gutachter hatte den Geschädigten daraufhin untersucht und dessen Krankenakte ausgewertet. Dabei stellte er fest, dass die Verletzungen durch die Fußtritte nicht so schwer gewesen sein können, wie anfänglich dargestellt.

Prozess in Augsburg: Absprache zwischen Gericht und Verteidigern

Zur erneuten Ansetzung des Verfahrens musste auf den Geschädigten nun verzichtet werden, da sich dieser dem Gericht zufolge in Corona-Quarantäne befand und das Haus nicht verlassen durfte. Umso mehr lag es Richterin Demeter daran, das Verfahren mittels einer Absprache unkompliziert zu beenden.

Was die Richterin, die Vertreterin der Staatsanwaltschaft und die Verteidigung vereinbarten, billigte auch der Angeklagte: Ihm wurde eine Geldstrafe zwischen 1350 und 1800 Euro in Aussicht gestellt, sollte er die Tat gestehen. Drei Zeugen wurden ohne Anhörung nach Hause geschickt.

Gemäß der Absprache forderte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft eine Geldbuße in Höhe von 1800 Euro für den Angeklagten, der sich der Körperverletzung schuldig gemacht habe. Vor allem, dass er mit dem Fuß gegen den Kopf des Geschädigten getreten habe, sei durch nichts zu entschuldigen.

Augsburger Amtsgericht verurteilt 41-Jährigen wegen Tritten zu Geldstrafe

Eine mildere Strafe sahen die beiden Verteidiger des Angeklagten für angemessen an. Mit seinem Geständnis habe ihr Mandant dem Gericht eine langwierige Beweisaufnahme erspart. Es würde dem 41-Jährigen leid tun. Wäre der Geschädigte da gewesen, hätte er sich bei ihm entschuldigt, so die Verteidiger. 1350 Euro Geldstrafe seien ausreichend.

Das sah auch Richterin Demeter so, die den 41-Jährigen zu eben jener Geldstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilte. Wie das Gutachten des Sachverständigen zeigt, seien die Verletzungen beim Geschädigten nicht so gravierend gewesen wie anfänglich vermutet.

Auch habe nicht aufgeklärt werden können, wie die gegenseitigen Provokationen im Vorfeld der Schlägerei verlaufen seien. Die "alkoholbedingte Enthemmung" der Beteiligten habe dazu beigetragen. Die Richterin begründete ihr Urteil außerdem damit, dass sich der Angeklagte reumütig gezeigt hatte, wie das Akzeptieren der Verfahrensabsprache belegt.

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