41-Jähriger wird in Augsburg für Tritt gegen Kopf eines Mannes verurteilt
Plus In einer Bar im südlichen Landkreis Augsburg hat ein 41-Jähriger einem Mann mit dem Fuß gegen den Kopf getreten. Dafür muss er sich vor Gericht verantworten.
Weil er einem Mann in einer Bar mit dem Fuß gegen den Kopf getreten hatte, musste sich ein 41-Jähriger vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten. Der Weg bis zur Urteilsfindung war zäh, dann aber ging es recht schnell im Gerichtsverfahren um eine Schlägerei. Im zweiten Anlauf wurde der Angeklagte wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1350 Euro verurteilt.
Es war im Oktober 2019, als sich ein 30-jähriger gelernter Bäcker und sein gleichaltriger Kumpel nach dem Vorglühen abends in einer Bar einfanden. Dort tranken die beiden Männer weiter. Nach Mitternacht gerieten sie dann in einen Streit mit dem 41-jährigen Angeklagten. Die Ursache konnte nie ergründet werden.
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