Maskenstreit in Königsbrunn ist kein Einzelfall
Plus Nach dem Streit in einem Königsbrunner Supermarkt: Mit welchen ähnlichen Vorfällen es die Polizei in den vergangenen Corona-Monaten schon zu tun hatte.
Wann muss die Schutzmaske aufgesetzt werden und wer muss sie tragen? Diese Fragen hatten sich im Fall von Daniel Baltres zu einem Streit hochgeschaukelt, der am Ende die Polizei auf den Plan rief. Der Mann wollte in einem Königsbrunner Supermarkt einkaufen – allerdings ohne Maske. Das hat einen Grund: Als Schwerbehinderter mit einer chronischen Lungenkrankheit ist er von der Maskenpflicht befreit. Ein klärendes Attest legte der 39-Jährige schließlich den verständigten Polizisten vor. Die hatten es in der Vergangenheit auch mit anderen Streitfällen zu tun. Eine Bilanz der vergangenen sechs Monate mit Corona.
Polizei: Maskenstreit in Königsbrunner Supermarkt ist kein Einzelfall
Im Bereich der Inspektion Bobingen wollte ein Kunde in einer Bäckerei keine Nase-Mund-Maske aufsetzen. Seine Weigerung brachte ihm schließlich eine Anzeige ein – sie ist mit 150 Euro verbunden. In einem anderen Fall musste die Polizei in einem Café eingreifen: Dort hatten sich Kunden an einem Tisch nicht an die Abstandsregeln gehalten. Eine Mitarbeiterin wies sie daraufhin. Als die Männer nach der wiederholten Aufforderung nicht reagierten, griff die Frau zum Telefon. Auch die Schwabmünchner Polizei wurde schon einmal zu einer Bäckerei gerufen, nachdem eine Kundin uneinsichtig war. Ähnliche Fälle gab es nach Auskunft der Polizei in einer Arztpraxis und an einem Imbissstand. Dort hatte der Verkäufer keine Maske auf. Dafür arbeitete er im Freien und hatte einen Spukschutz aufgebaut. Trotzdem gefiel das Kunden nicht. Sie verständigten die Polizei. Um seine Kunden zu beruhigen, zog der Verkäufer schließlich eine Maske auf – obwohl er eigentlich nicht dazu verpflichtet ist.
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