Schwabmünchen: Unfall wegen nicht abgekratzter Scheibe
Weil ein Autofahrer nur einen Teil der Frontscheibe abgekratzt hat, baute er einen Unfall. So müssen Fahrer ihr Auto von Eis und Schnee befreien.
Weil er nur den linken Teil seiner Frontscheibe freigekratzt hatte, über sah ein 73-Jähriger beim Losfahren ein geparktes Fahrzeug und kollidierte damit. Der Unfall ereignete sich am Dienstag, 10. Dezember, gegen 22.30 Uhr in der Luitpoldstraße. Es entstand ein Gesamtschaden von etwa 2000 Euro. Weil die Polizei beim Unfallverursacher 0,42 Promille feststellte, muss er sich nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten.
Wer nicht abkratzt, riskiert ein Bußgeld
Die Polizei warnt vor Fahrten mit vereisten Scheiben: Wer es morgens eilig hat und nur ein kleines Loch freikratzt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Selbst wenn der Fahrer eigentlich unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, bekommt er möglicherweise einen Teil der Schuld zugesprochen, weil die Sicht auf die Straße eingeschränkt war und der Autofahrer nicht schnell genug reagieren konnte. Autofahrer sollten vor der Fahrt alle Scheiben komplett freikratzen und von Schnee befreien. Auch Schnee auf dem Dach muss entfernt werden und Außenspiegel, Lichter und Nummernschilder freigelegt sein.
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