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Trunkenheit
10.06.2014

Zu viel Bier an der Tankstelle

Ein bislang unbescholtener Berufsfahrer verliert seinen Führerschein wegen Alkohols am Steuer. Doch die schlechteste Nachricht kommt von seinem Arbeitgeber

Jede Gerichtsverhandlung verläuft anders, jede schreibt ihre eigene Geschichte. Der Angeklagte in dieser Geschichte ist kein Trunkenheitsfahrer im üblichen Sinne – und vor allem ist er wegen seines Berufes auf seinen Führerschein angewiesen. Er wollte nach seiner Nachtschicht nur ein Feierabendbierchen trinken und mit den Kollegen „a bissle quatschen“. Doch zwei bis drei Halbe waren zu viel und brachten den bis dahin unbescholtenen Berufskraftfahrer aus dem Raum Bobingen mit dem Gesetz in Konflikt. Jetzt ist der Familienvater nicht nur für insgesamt zehn Monate seinen Führerschein los, sein Arbeitgeber hat ihm auch noch gekündigt. Die Geldstrafe setzte Richterin Susanne Hillebrand auf 900 Euro (45 Tagessätze zu je 20 Euro) fest. Die Summe zeigt, dass der Sparstrumpf des Mannes mittlerweile leer ist und das Arbeitslosengeld keine größeren Summen erlaubt – gegen den Strafbefehl hat der Mann Einspruch eingelegt.

Sechs Jahre lang war der Angeklagte bereits bei einer Spedition im Landkreis tätig. Für einen Discounter fuhr er an jenem Tag Lebensmittel aus. An der Tankstelle an der Bundesstraße 17 bei Graben traf er sich an einem Tag im Januar mit einigen seiner Kumpels. „Ein paar Stunden saßen wir wohl zusammen, als ich heimwollte“, sagt der 50-Jährige, der von Rechtsanwalt Alfons Hafner vertreten wurde.

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