Wegen „fauler“ Eier vor Gericht
Verfahren wird von Wirtschaftsreferat eingestellt
Königsbrunn/Augsburg Diesmal ging es „nur“ um Eier vor dem Wirtschaftsreferat des Landgerichts Augsburg. Nein, nicht um faule, sondern um solche Eier, deren Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist und die trotzdem verkauft werden. Trotz aller Sorgfaltspflicht seitens der Filialleiterin dieses Königsbrunner Supermarktes waren ihr oder einer ihrer Mitarbeiterinnen mehrere Packungen „durchgerutscht“. Deshalb musste sich jetzt die 26-Jährige wegen versuchter beziehungsweise vorsätzlicher „Abgabe nicht verkehrsfähiger Lebensmittel“ verantworten. Das Verfahren wurde schließlich wegen geringer Schuld gegen Geldauflage in Höhe von 800 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt. Gegen den Strafbefehl hatte die bislang unbescholtene Frau Einspruch eingelegt.
Bei einer routinemäßigen Kontrolle waren am 16. Mai dieses Jahres die abgelaufenen Eier entdeckt – aber nicht verkauft worden. Dabei handelte es sich um zwei Sechserpackungen Bio-Eier sowie zwei Zehnerpackungen Freilandeier mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 13. Mai. „Diese Eier“, zeigte Staatsanwalt Peter Grünes auf, „wurden daher spätestens am 15. April – und damit deutlich mehr als 21 Tage vor dem 16. Mai - gelegt.“
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