Photovoltaik im neuen B17-Gewerbegebiet: Warum es beim Nein bleibt
Plus Lebhaft diskutiert wird die Entwicklung vom Gewerbeflächen beim Kreisverkehr östlich der B 17 in Klosterlechfeld. Die Fläche hat eine Größe von etwa 4,8 Hektar.
Als die Gemeinde Klosterlechfeld die Flächen für das heutige Gewerbegebiet von der Bundesanstalt für Immobilien kaufte, hat die Gemeinde Graben diesen Teil als Ausgleichsfläche erworben. In der Runde der Lechfeld-Bürgermeister entstand die Idee, diesen Bereich als interkommunales Gewerbegebiet auszuweisen.
Die Gemeinde Graben würde das Grundstück für eine Planung bereitstellen. Weil die Fläche aber im Gemeindegebiet von Klosterlechfeld liegt, musste der Gemeinderat als ersten Schritt die Änderung des Flächennutzungsplans beschließen. Für die Ausweisung als gewerbliche Baufläche hatte das Gremium bereits am 15. Dezember 2021 einen Beschluss gefasst. Nun ging es um die Frage, ob dort auch eine Freiflächen-Photovoltaikanlage (PV) entwickelt werden könnte. Dies wurde in der Juni-Sitzung mehrheitlich abgelehnt.
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