Ärger über Vorschriften: Wie hoch dürfen Gartenzäune in Langerringen sein?
Plus In den Neubaugebieten von Langerringen gelten andere Vorschriften als im Ortskern. Das sorgt bei Anwohnern für Unmut. Wie es nun weitergeht.
Massive Lärmschutzwand oder dezenter Holzzaun? In der ersten Sitzung des neuen Gemeinderates hat Bürgermeister Marcus Knoll ein seit Langem schwelendes Thema zur Diskussion gestellt. Es ging um die Höhe und Beschaffenheit der Grundstückseinfriedungen. Denn in den Neubaugebieten von Langerringen gelten andere Regeln als im Ortskern – zum Ärger mancher Anwohner.
So wurden in den Bebauungsplänen für Neubaugebiete die Vorgaben einzeln und damit unterschiedlich festgelegt. Die Zäune dürfen etwa 1,4 Metern hoch und oft nur aus Holz sein. Im restlichen Ortsgebiet bestehen dagegen keine gemeindlichen Vorschriften. Dort gilt die Bayerische Bauordnung, die Einfriedungen bis zu einer Höhe von zwei Metern zulässt.
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