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Nach Urteil
23.05.2014

FCA-Spieler Bobadilla gibt sich geläutert

Kam und ging als freier Mann: Raul Bobadilla an der Hand seiner Verlobten Joy Lasic auf dem Weg ins schweizer Gericht.
Foto: Sigi Tischler (dpa)

Schweizer Gericht verurteilt den FCA-Stürmer für Raserei zu einer Bewährungs- und Geldstrafe. Der Argentinier gibt sich geläutert und erzählt Interessantes aus seinem Leben.

Als Raúl Bobadilla, 26, gestern um 8.52 Uhr das Richteramt im schweizerischen Dorneck-Thierstein in Begleitung seiner Verlobten Joy Lasic, seiner beiden Anwälte und den Funktionären des FC Augsburg, Stefan Reuter, Michael Ströll und Stefan Schwarz betrat, hatte der Himmel seine Schleusen über dem Augsburger Fußball-Profi geöffnet.

Gedrückt war auch die Stimmung des Argentiniers. Schließlich musste er sich vor dem Schweizer Gericht für ein schweres Verkehrsdelikt verantworten. Er war im Juli 2013, damals spielte er noch für den FC Basel, auf dem Weg von seinem Wohnort zu einem Testspiel mit seinem geleasten Maserati in einer 50er-Zone mit 111 Kilometer geblitzt worden.

Gefängnisstrafe drohte

Für Raserei kann man nach den Schweizer Gesetzen, die vergangenes Jahr verschärft worden waren, durchaus ins Gefängnis gehen.

Um 14.30 Uhr verließ Raúl Bobadilla, umringt von Medienvertretern, das Gerichtsgebäude wieder. Die Sonne schien und der Fußball-Profi war sichtlich erleichtert. Der Spieler des FC Augsburg muss nicht ins Gefängnis. Richter Markus Christ verurteilte ihn zu 16 Monaten auf Bewährung. Die Bewährung ist auf vier Jahre angesetzt.

Außerdem muss Bobadilla 20 Tagessätze zu je 790 Franken zahlen. Dazu kommen 18200 Franken aus einer alten Bewährungsstrafe sowie rund 10000 Franken aus Verfahrenskosten. Zusammen sind das 47200 Franken (rund 38500 Euro).

Damit folgte der Richter weitgehend dem Antrag der Staatsanwältin. Bobadillas Anwalt hatte zwölf Monate Bewährung und eine geringere Geldstrafe gefordert. Außerdem kostete Bobadilla die Auflösung seines Leasingvertrages für den Maserati, mit dem er zu schnell unterwegs war, weitere 70000 Franken (rund 57300 Euro). Der Argentinier hat dem Urteil bereits zugestimmt und angekündigt, keine Berufung einzulegen.

In der Verhandlung, die für Bobadilla ins Spanische übersetzt wurde, wurde deutlich, dass der 26-Jährige offenbar Schwierigkeiten hat, sich an die Regeln und Vorschriften, die es in Europa gibt, zu halten.

Schule nicht beendet

Mit 18 war der Stürmer, der die Schule nicht beendet hat, in die Schweiz gekommen, um für sich und seine Familie als Fußball-Profi den Lebensunterhalt zu verdienen. Dies tut er auch heute noch. Monatlich überweist er seinen Eltern und seinen beiden älteren Schwestern, die in Argentinien leben, zwischen vier- und sechstausend Euro.

„Es ist mein Dankeschön dafür, dass sie es ermöglicht haben, dass ich als Fußballer Erfolg habe“, erklärte Bobadilla, der beim FCA im Durchschnitt rund 28000 Euro netto monatlich verdient. Dass im täglichen Leben alles funktioniert, dafür sorgt der FCA. Bobadilla räumte vor Gericht offen ein, dass er Rechnungen und Briefe oft nicht selbst lese, weil er dafür auch zu wenig Deutsch verstehe.

Grundsätzlich, so der Argentinier, sei er ein sehr emotionaler Mensch. Dies wurde ihm am 24. Juli 2013 offenbar zum Verhängnis. „Die Nacht zuvor war sehr schwierig für mich“, erinnerte er sich. Seine Eltern hatten ihm am Telefon von Problemen erzählt. „Am Tag danach stritt ich mich mit meiner Freundin. Ich war mit meinen Gefühlen total am Boden.“ Außerdem sei er im Stress gewesen, weil er zu spät zum Spiel unterwegs gewesen sei. Und so raste er vor einer Pony-Ranch in seinem damaligen Heimatort Seewen (bei Solothurn) in die Radarkontrolle.

Sein Auto wurde sofort einbehalten und sein Schweizer Führerschein wurde ihm abgenommen. In der Schweiz darf er bis 2015 nicht mehr selbst fahren.

Nicht das erste Verkehrsdelikt

Der Vorfall in Seewen war nicht sein einziges Verkehrsdelikt. In seiner Zeit als Spieler in Mönchengladbach war er mit 1,1 Promille am Steuer gestoppt worden. Ein anderes Mal hatte er 30 km/h zu viel auf dem Tacho. In der Schweiz war er 2012 auf der Autobahn mit 166 km/h geblitzt worden. Erlaubt waren 120 km/h. Zudem war sein Führerschein auf Probe abgelaufen.

Bobadilla gab sich gestern geläutert. Als Angeklagter bekam er das letzte Wort. „Es tut mir sehr leid, dass ich so einen großen Fehler gemacht habe. Ich habe in den letzten zehn Monaten viel darüber nachgedacht. Ich will jetzt nur noch für eine gute Zukunft für meine Familie sorgen und weiter Fußball spielen und zeigen, was ich kann“, sagte er in deutscher Sprache.

Das darf er auch weiter für den FCA. Sein Vertrag läuft noch bis 2016. Manager Stefan Reuter war nach dem Urteil erleichtert: „Für uns ist der Fall damit erledigt. Jetzt kann er in den Urlaub fliegen, ein paar Tage abschalten, um motiviert zurückzukommen, um dann in der kommenden Saison auf dem Platz das zu machen, was er am liebsten tut – auf Torejagd zu gehen.“

Und zum Training kann er dann auch wieder selbst fahren. Seit vier Tagen besitzt er einen deutschen Führerschein.

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