Hauptangeklagter akzeptiert Haft nach Böllerwurf nicht
Ein Böller hatte das fast voll besetzte Augsburger Fußballstadion erschüttert, etliche Menschen wurden verletzt. Dafür soll ein 28-Jähriger drei Jahre ins Gefängnis. Das will er nicht hinnehmen.
Nach der Verurteilung zu drei Jahren Gefängnis wegen eines Böllerwurfs mit einem Dutzend Verletzten beim Bundesligaspiel Augsburg-Hoffenheim hat der Hauptangeklagte Rechtsmittel eingelegt. Nach Angaben des Landgerichts Augsburg hat der 28-Jährige Revision beim Bundesgerichtshof beantragt. Drei Bekannte des Mannes, die wegen Beihilfe zu Bewährungsstrafen verurteilt worden sind, haben hingegen das Urteil akzeptiert.
Der Böllerwerfer und seine Helfer waren in der vergangenen Woche verurteilt worden, weil die vier Hoffenheim-Fans für die Explosion eines in Deutschland nicht zugelassenen Böllers mit großer Sprengkraft in der Augsburger Fußball-Arena verantwortlich waren. Das Spiel zwischen dem FC Augsburg und der TSG 1899 Hoffenheim (1:1) war am 11. November 2023 deswegen mehrere Minuten unterbrochen worden. Laut Urteil waren zwölf Menschen, darunter mehrere Kinder, verletzt worden, hauptsächlich erlitten sie Hörschäden.
Der 28-Jährige hatte zugegeben, den Böller angezündet und geworfen zu haben. Er hatte sich auch bei den Verletzten entschuldigt. Sein Verteidiger hatte eine zweijährige Haftstrafe beantragt, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Das Gericht hielt wegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie gefährlicher Körperverletzung allerdings eine Gefängnisstrafe für angemessen, der Böllerwerfer sitzt seit der Tat auch in Untersuchungshaft.
Der Vorsitzende Richter betonte, dass der Angeklagte durch eine massive Sprengstoffexplosion 26 000 Menschen im Augsburger Stadion in Terrorangst versetzt habe. Auch ein Polizeibeamter, der seit vielen Jahren Hoffenheim-Spiele begleitet, hatte als Zeuge vor Gericht erklärt, dass er wegen der ungewöhnlich lauten Explosion zunächst an einen Terroranschlag gedacht habe.
(dpa)
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Unverständlich. Bei den Grapschern beim Kölner Sylvester zeigt man ermahnend den Finger und hier sind es drei Jahre ohne Bewährung. Das ist völlig überzogen. Ich war selbst im Stadion und natürlich denkt man im ersten Moment erst mal an Terror. Wenn man den Prozess aber verfolgt hat dann wurde auch klar, dass der Täter eben bisher keinen kriminellen Hintergrund hatte. Wären dem Täter die Folgen seines Tuns klar gewesen hätte er vermutlich auch anders gehandelt. Natürlich ist er trotzdem deutlich über das Ziel hinaus geschossen und natürlich muss das bestraft werden. Er ist aber genug gestraft mit 6 Monaten U-Haft, dem Verlust des Jobs und sicher hohen Schmerzensgeldforderungen der Opfer. Ich glaube nicht, dass seine Sozialprognose jetzt im Knast wirklich besser wird als im Falle einer Bewährungsstrafe.
Haben Sie den Prozess tatsächlich verfolgt? Dann hätten Sie wohl mitbekommen, dass der Täter sich sehr wohl im Klaren darüber war, was für Material er da mit ins Stadion nimmt und was es anrichten kann (Auswertung der Chatprotokolle). Nix Ahnungslosigkeit.
Es wurden mehrere Menschen verletzt und dafür sieht der maßgebliche Strafrechtsparagraph nun mal eine Mindeststrafe von 2 Jahren vor und die sind nicht mehr zur Bewährung aussetzbar.
Köln hat damit nun gar nichts zu tun.
Was allerdings fatal ist und meines Erachtens geändert gehört: Bereits das Verbringen von Pyrotechnik, die nicht Sprengstoff ist, ins Stadion sollte mit Freiheitsstrafe bewehrt werden. Sie ist dort verboten, hat an Sportstätten nichts verloren, birgt immer Gefährdungspotenzial und kostet die Vereine viel Geld, das von den Verursachern nie zurückgeholt werden kann.
Wer Pyro ins Stadion verbringt, sollte eine Straftat begehen und sich nicht darauf hinaus reden könne, dass das ja nur eine OWi sei.
Dann könnte man auch Stichproben durchführen - also solche mit Polizei bei denen dann auch was gefunden wird. So würde sich das Risiko für die Zündler deutlich erhöhen mit entsprechender Strafe. Vllt. könnten die Vereine dann doch irgendwann ihr Hausrecht durchsetzen.
Er hat die Handgranate halt in Bayern gezündet ;-)
Die Grenzen sind offen - wer will kann Bayern verlassen.
Es geht hier nicht um Grapschen beim Kölner Silvester sondern um die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion in einem fast vollbesetzten Fußballstadion mit Körperverletzung und Lebensgefahr. Auch für Sie gilt, dass Ihr Ablenkungskommentar nicht hierher gehört und überdies kein guter Stil ist. Ich nehme an, dass Sie Ihren Platz einige Blöcke von der Einschlagstelle entfernt hatten. Da aber auch Zuschauer in benachbarten Blöcken betroffen waren sollten Sie froh sein, dass Sie nichts abbekommen haben. Für die Opfer ist es egal, ob der Straftäter bereits vorbestraft ist oder nicht, denn das ändert an den Verletzungen und dauerhaft verbleibenden Schäden nichts. Dass die bisherige Straffreiheit immer wieder betont und in den Vordergrund gestellt wird ohne dabei an die Opfer zu denken ist mir völlig unverständlich und für mich auch nicht nachvollziehbar. Dass dem Täter die Folgen seines Handelns nicht klar waren, glauben Sie ja wohl selbst nicht. Wenn Sie den Prozess tatsächlich verfolgt und aufgepasst haben, dann müsste Ihnen auch der Inhalt der umfangreichen Chatprotokolle bekannt sein. Ohne Sie zu beleidigen, so sind die beiden letzten Sätze Ihres Beitrages ein typisches Verhalten des „Deutschen Michel“. Der arme Täter, der wegen einem Fehler zu einer übertriebenen Freiheitsstrafe von 3 Jahre verurteilt und dem deswegen seine Zukunft verbaut wird, während die Opfer, insbesondere diejenigen bei denen dauerhafte Schäden zurückbleiben, von Ihnen mit keinem Wort erwähnt und stattdessen mit Füßen getreten werden. Darüber sollten Sie mal nachdenken.
Wie hoch fallen die Strafen für Chaoten sämtlicher Couleur auf Demonstrationen aus, wenn diese mit Pflastersteinen und Feuerwerkskörpern auf Polizisten werfen? Oder wie hoch fallen die Strafen für Verbrecher aus, due Rettungsdienst und Feuerwehr attackieren und teilweise sogar in Hinterhalte locken? Da habe ich noch von keinem gelesen, dass er zu einer ähnlich hohen Strafe verurteilt worden wäre.
Es geht hier nicht um die von Ihnen geschilderten Straftaten, sondern um die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion in einem fast vollbesetzten Fußballstadion-mit Körperverletzung und Lebensgefahr. Ihr Ablenkungskommentar gehört nicht hierher und ist überdies kein guter Stil.
Auf den ersten Blick und verglichen mit anderen Verbrechen und Vergehen erscheint das Urteil von drei Jahren Haft ohne Bewährung sowie einer Geldstrafe für den Böllerwerfer im Stadion gegen TSG Hoffenheim als unverhältnismäßig und zu hoch, da niemand erstlich verletzt wurde und der Verurteilte strafrechtlich keine Vorgeschichte hatte. In Anbetracht der Unruhen und dem vermehrten Abbrennen von Pyrotechnik in den Stadion kann wohl dieses Strafmaß auch mit als Präzedenzfall mit Abschreckungscharakter gewertet werden. Sicherlich wird die Verteidigung in Revision gehen und eine Strafmilderung erreichen, aber das Urteil hat erstmal das gewünschte und auch sinnvolle Warnsignal für evtl. Nachahmer. In diesem Zusammenhang ist jedoch auch der Sicherheitsdienst an den Stadien-Toren gefordert, wie trotz Kontrolle Kracher, Böller, Feuerwerkskörper ins Stadion gelangen und auch Zentnerweise Tennisbälle und Kinderspielzeug, wie bei den letzten Protestaktionen?
Anscheinend haben Sie sich nicht richtig informiert. Oder sind für Sie eine offene Fleischwunde auf dem Oberschenkel und die Beeinträchtigung des Gehörs tatsächlich keine schweren und ernstlichen Verletzungen, auch wenn diese dauerhaft zurückbleiben? Es ist immer wieder interessant, wie Außenstehende so etwas beurteilen. Der nicht zugelassene Böller der hier verwendet wurde kann jemand den Arm abreißen, das Augenlicht zerstören, das Gehirn schädigen und ausdrücklich auch jemand tödlich treffen. Es war nur dem Zufall zu verdanken, dass hier nicht viel mehr passiert ist, denn die Flugbahn eines solchen Böllers, der über die Köpfe einer Vielzahl von Menschen hinweggeflogen ist, kann man nicht beeinflussen. Die Täter waren übrigens keine pubertierenden Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, sondern erwachsen Menschen zwischen 28 und 35 Jahren. So gesehen sind die Täter mit dieser Strafe sehr gut davongekommen. Die Böller wurden in der Unterhose ins Stadion geschmuggelt. Es ist der Security nicht gestattet, den Intimbereich abzutasten. Diese Lücke wurde scheinbar nicht nur hier genutzt.
Rainer B., dem ist nichts hinzufügen. Die Opfer solcher Taten aus Dummheit und Bosheit haben oft ihr Leben lang mit den Folgen zu kämpfen, die Täter leben nach der Bestrafung wieder ihr Leben weiter.