Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Sport
  3. Fußball
  4. Fußball: Polizeikostenstreit: Bremer Senator zuversichtlich

Fußball
24.04.2024

Polizeikostenstreit: Bremer Senator zuversichtlich

Bremens Innensenator Ulrich Mäurer blickt zuversichtlich auf die Verhandlung in Karlsruhe.
Foto: Sina Schuldt, dpa

Seit Jahren streitet das Land Bremen mit der Deutschen Fußball Liga, wer die zusätzlichen Polizeikosten bei Hochsicherheitsspielen bezahlen muss. Jetzt ist das Bundesverfassungsgericht am Zug.

Vor der letzten Runde im Polizeikostenstreit zwischen dem Land Bremen und der Deutschen Fußball Liga blickt der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer zuversichtlich auf die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Es habe bereits vier Prozesse gegeben, "die wir gewonnen haben: zweimal beim Oberverwaltungsgericht in Bremen und zweimal beim Bundesverwaltungsgericht. Alle Gerichte haben formuliert, dass sie keine verfassungsrechtlichen Bedenken haben, wenn man der DFL einen Teil der Polizeikosten in Rechnung stellt", sagte der SPD-Politiker.

Das Land Bremen stellte der DFL 2015 erstmals die Kosten in Rechnung, die durch einen zusätzlichen Polizeieinsatz bei einem sogenannten Hochrisikospiel entstanden waren. Acht weitere Bescheide folgten, insgesamt geht es nach Angaben der Stadt Bremen mittlerweile um Gebühren in Höhe von mehr als drei Millionen Euro.

Der Ligaverband der 36 deutschen Proficlubs klagte dagegen mit dem Argument: "Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung obliegt der Polizei." Die DFL bekam aber bislang nur 2017 vor der ersten Instanz, dem Verwaltungsgericht Bremen, Recht. Nach mehreren Niederlagen legte der Verband deshalb eine Verfassungsbeschwerde ein. Sie wird an diesem Donnerstag in Karlsruhe verhandelt. Ein Urteil wird aber erst in einigen Monaten erwartet.

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.