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  3. "Sommermärchen"-Prozess: Ehemaliger Steuerberater entlastet Angeklagte

"Sommermärchen"-Prozess
16.05.2024

Ehemaliger Steuerberater entlastet Angeklagte

Die ehemaligen DFB-Funktionäre wehren sich weiter gegen die Vorwürfe.
Foto: Arne Dedert/dpa-Pool, dpa (Archivbild)

Im "Sommermärchen"-Prozess soll geklärt werden, ob der DFB 2006 Steuern hinterzogen hat. Der damalige Steuerberater des Verbandes verneint das.

Nach Ansicht des früheren DFB-Steuerberaters Hanno Schmitz-Hüser hat es im Jahr 2006 keine Steuerhinterziehung durch den Deutschen Fußball-Bund gegeben.

Die im WM-Jahr vorgenommene Umbuchung der 2005 erfolgten 6,7-Millionen-Euro-Zahlung an den Weltverband FIFA habe "die Bilanz des WM-Organisationskomitees um keinen Cent erhöht oder vermindert", sagte Schmitz-Hüser als Zeuge im "Sommermärchen"-Prozess vor dem Landgericht Frankfurt am Main.

Damit entlastete der 79-Jährige die ehemaligen DFB-Topfunktionäre Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt, die sich in dem Prozess wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall verantworten müssen.

Sie sollen die im April 2005 an die FIFA erfolgte Zahlung in der Steuererklärung für 2006 unrechtmäßig als Betriebsausgabe deklariert und damit die Steuer für das WM-Jahr um rund 13,7 Millionen Euro verkürzt haben. Alle drei Angeklagten weisen den Vorwurf strikt zurück.

Auswirkung "gleich null"

Nach Angaben von Schmitz-Hüser sei es steuertechnisch unerheblich, an wen und aus welchem Grund die 6,7 Millionen Euro gezahlt wurden, solange sie nicht in die eigene Tasche flossen. "Und der DFB hatte keine schwarzen Konten in der Schweiz. Das Geld ist tatsächlich abgeflossen", bekräftigte er.

Sollte der DFB bei der Überweisung einen falschen Zahlungszweck ("Zuschuss für FIFA-Gala") angegeben haben, wie es die bisherigen Ermittlungsergebnisse in der WM-Affäre vermuten lassen, entspräche dies zwar "nicht den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung", sagte Schmitz-Hüser. "Das sagt aber nichts über das Steuerergebnis aus. Die Auswirkung war gleich null."

Nach bisherigen Erkenntnissen diente der Betrag der Tilgung eines Privatdarlehens des gestorbenen Franz Beckenbauer in Höhe von zehn Millionen Schweizer Franken, die dieser im Jahr 2002 vom französischen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus erhalten hatte. Dieses Geld war auf einem Geschäftskonto des damaligen FIFA-Vizepräsidenten, Mohamed bin Hammam, in Katar gelandet.

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