Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Sport
  3. Wintersport
  4. Eiskunstlauf: Russland sollte Urteil im Fall Walijewa öffentlich machen

Eiskunstlauf
23.10.2022

Russland sollte Urteil im Fall Walijewa öffentlich machen

Die Welt-Anti-Doping-Agentur wünscht sich, dass das Urteil nach dem Dopingfall von Kamila Walijewa veröffentlicht wird.
Foto: Bernat Armangue/AP, dpa

Die Welt-Anti-Doping-Agentur hat die russische Anti-Doping-Agentur (Rusada) bestärkt, ihr Urteil nach Ende der Untersuchung des Dopingfalls der Eiskunstläuferin Kamila Walijewa öffentlich zu machen.

"Angesichts der Tatsache, dass dieser Fall bereits öffentlich ist, wird die Wada die Rusada ermutigen, unter Berücksichtigung der Umstände des Falls eine angemessene Offenlegung vorzunehmen", sagte ein Wada-Sprecher dem Sportbranchendienst "insidethegames". 

Die Russin war vor den Olympischen Winterspielen im Februar in Peking positiv auf die verbotene Substanz Trimetazidin getestet worden. Das Ergebnis der im Dezember 2021 erfolgten Doping-Probe war erst während der Peking-Spiele und nach ihrem Team-Olympiasieg bekannt geworden. Da Walijewa zu dem Zeitpunkt erst 15 Jahre alt war, galt sie gemäß des Welt-Anti-Doping-Codes als "geschützte Person". Die Rusada will aus diesem Grund das Urteil geheim halten.

"Nach den Bestimmungen des Welt-Anti-Doping-Codes besteht keine Verpflichtung der Ergebnisverwaltungsbehörde, also der Rusada, Details eines Anti-Doping-Falls zu veröffentlichen, bis dieser Fall abgeschlossen ist, einschließlich aller Berufungen, die eingelegt und angehört werden können", erklärte der Wada-Sprecher laut des Berichts. In Fällen, in denen Minderjährige involviert seien, sei zu keinem Zeitpunkt eine obligatorische Offenlegung erforderlich. 

Der Wada-Sprecher betonte aber auch: "Wie in allen Fällen wird die Wada die Entscheidung von Rusada in diesem Fall gründlich prüfen und behält sich das Recht vor, Berufung beim Schiedsgericht für Sport einzulegen."

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.