Auszubildende haben Rechte, aber auch Pflichten
Darf mich mein Ausbilder immer nur Kaffee holen schicken? Und muss ich für die Berufsschule wirklich lernen? Antworten darauf und auf weitere Fragen gibt´s hier!
Ist der Ausbildungsvertrag unterschrieben, stehen beide Seiten erst einmal in der Bringschuld. Sowohl der Auszubildende als auch der Ausbildende, also der Ausbilder und der Ausbildungsbetrieb, müssen ihre Aufgaben erfüllen. Auf die Pflicht des einen hat der andere ein Recht.
Gilt Schulpflicht auch für die Berufsschule?
Das klingt im ersten Moment komplizierter als es eigentlich ist. Am Beispiel der Ausbildungspflicht lässt es sich einfach erklären. Der Betrieb muss seinen Azubis die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln. Das Recht des Azubis ist es, diese Leistung einzufordern. Im Gegenzug unterliegt er jedoch der Lernpflicht. Der Azubi muss sich die ihm übermittelten Fähigkeiten aneignen. Das gilt übrigens bei dualen Ausbildungen auch in der Berufsschule, die zu besuchen ist. Hierfür muss der Betrieb seine Azubis freistellen.
Beide Seiten unterliegen außerdem weiteren Regeln und Gesetzen. Bei dem Ausbildenden handelt es sich um die Fürsorgepflicht. Er muss die gesetzlichen Bestimmungen, wie beispielsweise das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz und die Unfallschutzbestimmungen, einhalten. Der Azubi hat eine Gehorsamspflicht. Er muss den Weisungen des Ausbildungsbetriebes Folge leisten und die Betriebsordnung sowie die Bestimmungen einhalten. Außerdem hat er Betriebsgeheimnisse zu wahren. Das fällt unter die Schweigepflicht.
Typische Azubi-Aufgaben
Azubis sind auch dazu verpflichtet, ihnen übertragene Arbeiten sorgfältig zu erledigen. Mit dem dafür benötigten Werkzeug und Maschinen müssen sie ordnungsgemäß umgehen. Im Gegenzug haben sie einen Anspruch auf ihre Ausbildungsvergütung, die der Betrieb bezahlt. Er muss zudem die zur Ausbildung benötigten Mittel bereitstellen - je nach Branche und Beruf gehören dazu ein Computerplatz, Papier und Stifte sowie ein Tischkalender.
Ein Ausbilder darf seinen Azubis übrigens nur Arbeiten anordnen, die zu der jeweiligen Ausbildung gehören und den körperlichen Kräften angemessen sind. Kaffeeholen fällt im Normalfall ebenso wie das dauerhafte Schleppen schwerer Kartons nicht darunter. Am Ende des Ausbildungsverhältnisses gibt es ein Zeugnis. Damit enden die gegenseitigen Ansprüche.
Weitere Infos zur Ausbildungsvergütung findest du übrigens hier. Wenn du dich für das Thema Ausbildung 2020/2021 interessierst, findest du hier außerdem noch viele weitere spannende Artikel.
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