Eis und Schnee: Wer bei Stürzen haftet
Köln/Berlin (dpa/tmn) - Fußgänger sind derzeit gut beraten, auf Straßen und Wegen vorsichtig zu gehen. Denn bei Stürzen und Verletzungen ist die Gemeinde oft nicht haftbar zu machen.
Zwar sei grundsätzlich erst einmal die örtliche Satzung maßgeblich. "Die Lage ist also von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich", sagte der Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Bücken aus Köln. In der Regel bürden Kommunen die Räumpflicht aber den Anwohnern auf - vor ihren Häusern sind also die Anlieger in der Pflicht.
Sie können die sogenannte Verkehrssicherungspflicht für ihren Teil per Mietvertrag an die Mieter weiterreichen. Oder es werden ein Hausmeister angestellt und die Kosten auf die Mieter umgelegt, sagte Bücken, der Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins in Berlin ist. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist bei einem Sturz in der Stadt also der Anleger zu belangen.
In Parks oder auf Spielplätzen sind Fußgänger sogar meist ganz für sich selbst verantwortlich - mit dem Aufstellen von Schildern wie "Kein Winterdienst" schließen die Kommunen eine Haftung aus, erklärte Bücken. Das Betreten erfolge dann auf "eigene Gefahr". Andernfalls müssten die Kommunen die betreffenden Flächen aber von Eis und Schnee freihalten.
Auch die Bushaltestelle ist kein öffentlicher Raum in dem Sinn, dass die Gemeinde für ihre Sicherheit verantwortlich ist. "Liegt die Haltestelle vor der Tür zum Beispiel eines Mehrfamilienhauses, kann die Stadt die Räumpflicht auch für diese Fläche an die Anwohner übertragen", erläuterte Bücken - "oder an die Verkehrsbetriebe". Je nach Fall sei der Ansprechpartner für einen Geschädigten dann der Hauseigentümer oder der Verkehrsbetrieb.
"Es ist die Regel und die Realität, dass Kommunen die Verkehrssicherungspflicht an die Anwohner übertragen", fügte Uwe Zimmermann, Sprecher des Deutschen Städte- und Gemeindebundes in Berlin, hinzu. "Ich kenne keine Fälle, in denen das nicht so ist." Öffentliche Wege ohne Anlieger räumen die Gemeinden laut Zimmermann. "Oder dort steht ein Schild 'Kein Winterdienst'." Weisen die Kommunen darauf hin, gelte das Prinzip der "Eigenverantwortung".
Passanten müssten das Risiko dann selbst abschätzen. Auch Bushaltestellen und die dazugehörige Bordsteinkante seien meist nicht der Haftungsbereich der Städte und Gemeinden. Die Räumpflicht werde in der Regel auf die Anwohner übertragen und falle damit in seine Verantwortung.
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